Lotterie-Betrei­ber Allwyn droht mög­liche Geld­strafe in Groß­bri­tannien

Posted on: 07/05/2025, 10:16h. 

Last updated on: 07/05/2025, 10:16h.

  • Aufgrund von Ermittlungen der britischen UKGC droht Lotterie-Betreiber Allwyn eine Geldstrafe.
  • Die Sanktionen könnten Allwyn aufgrund der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen treffen.
  • Über die Höhe einer möglichen Geldbuße ist bisher nichts bekannt.

Für den tschechischen Glücksspielkonzern verläuft der Start in das britische Geschäft mit Lottoprodukten nicht reibungslos. Auch ein gutes Jahr nach Übernahme der Lizenz reicht der Betreiber nicht an die zuvor prognostizierten geschäftlichen Ziele heran. Aus diesem Grund ermittelt nun die Glücksspielbehörde UKGC gegen Allwyn, dem im schlimmsten Fall eine hohe Geldstrafe droht.

UKGC-Logo in Büro
Die Behörde ermittelt gegen den Konzern (Bild: UKGC)

Am Dienstag berichteten diverse Medien von den Ermittlungen. Demnach wirft die UK Gambling Commission dem Lizenznehmer vor, seine gemachten Versprechen nicht einzuhalten.

Die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bezieht sich laut Tageszeitung The Times [Seite auf Englisch] vor allem auf technische Belange. So seien die Verbesserungen hinsichtlich Compliance und Nutzbarkeit nicht erreicht worden.

In einer Stellungnahme zu den behördlichen Vorwürfen führte Allwyn die hohen rechtlichen Herausforderungen als Grund für die Verzögerungen an. Außerdem gab das Unternehmen zu, die Komplexität der gewünschten Änderungen nicht korrekt eingeschätzt zu haben.

Bei der technischen Umstellung kämpft Allwyn zudem mit wachsenden Kosten. Diese seien aufgrund der Auswechslung des früheren IT-Dienstleisters IGT durch Scientific Games entstanden.

Weit vom avisierten Umsatzziel entfernt

Darüber hinaus droht Allwyn von weiterer Seite Ungemach: In seiner Bewerbung versprach der Konzern, die jährlichen Abgaben der Lotterie für gute Zwecke auf 3,2 Mrd. GBP zu steigern.

Von diesem Ziel ist die National Lottery derzeit allerdings weit entfernt. Im März wurde bekannt, dass die Abgaben nur etwa bei der Hälfte der zugesagten Summe liegen. Auch dies könnte die UKGC zur Verhängung einer empfindlichen Geldbuße veranlassen.

Mit dieser scheint der Betreiber inzwischen fast zu rechnen. So erklärte Allwyn-CFO Kenneth Morton: „Während Allwyn UK weiterhin so zügig wie möglich vorankommt und dabei den Beiträgen zu guten Zwecken Vorrang einräumt, wurde nach Ende des Berichtszeitraums ein vertraglich festgelegter Meilenstein der Ermächtigungsvereinbarung nicht erreicht. Die Glücksspielkommission prüft derzeit, ob und welche Durchsetzungsmaßnahmen gegen Allwyn UK in Bezug darauf ergriffen werden können.

Für Allwyn käme eine Auseinandersetzung mit der UKGC ungelegen. Schließlich führt der Konzern in Großbritannien derzeit einen Rechtsstreit mit dem Medieninvestor Richard Desmond.

Dieser hat wegen der Vergabe der nationalen Lotterielizenz sowohl den Betreiber als auch die UKGC verklagt. Somit könnten Allwyn in dem Land von zwei Seiten aus erhebliche juristische und regulatorische Probleme drohen.