Prozessauftakt: Spielsüchtiger Rektor soll 170.000 Euro von Schulkonten veruntreut haben

Posted on: 30/10/2019, 12:46h. 

Last updated on: 30/10/2019, 12:46h.

Der ehemalige Leiter einer Hauptschule muss sich seit gestern in Braunschweig vor Gericht verantworten. Dem 53-jährigen Pädagogen wird vorgeworfen, sich über Jahre an Schulgeldern bedient zu haben, um seine Online Spielsucht zu finanzieren. Insgesamt geht es um Betrug und Unterschlagung in 326 Fällen. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig.

Luftaufnahme der Stadt Braunschweig
In Braunschweig startete gestern der Prozess gegen einen spielsüchtigen ehemaligen Schulleiter (Quelle: Igge, licensed under CC BY-SA 3.0)

Beihilfe? Ehefrau mitangeklagt

Gestern begann vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gegen den ehemaligen Rektor einer Hauptschule im niedersächsischen Salzgitter. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, in den Jahren 2013 bis 2016 mindestens 170.000 Euro von den Konten seiner Schule veruntreut zu haben. Hiermit habe er versucht, Spielschulden auszugleichen und somit sein Doppelleben aufrecht zu erhalten.

Ebenfalls vor Gericht steht die Ehefrau des Angeklagten. Weil ihr Mann die unterschlagenen Gelder auf ihr Konto geleitet hatte, sieht die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Beihilfe zur Untreue in 254 Fällen erfüllt.

Unterschlagung, Untreue und Betrug sind sogenannte Eigentumsdelikte und werden in Deutschland nach § 246, §263 und § 266 StGB geregelt. In schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

Zum Prozessauftakt listete die zuständige Staatsanwältin Sonja Walther die Vorwürfe gegen den ehemaligen Rektor detailliert auf. Medienberichten zufolge soll die Verlesung der Anklageschrift vor dem Landgericht über eine Stunde in Anspruch genommen haben.

Nach Überzeugung der Ermittlungsbehörde zweigte der Angeklagte in diversen Fällen Beträge von den Konten seiner Schule ab und überwies sie auf das Privatkonto seiner Frau. Wie hoch die unterschlagene Summe genau sei, könne heute nicht mehr genau nachvollzogen werden, da der Pädagoge zwischenzeitlich auch Gelder zurücküberwiesen habe.

Weiterhin, so Staatsanwältin Walther, sei es bei mehreren Abrechnungen zu Unstimmigkeiten gekommen. Betroffen gewesen seien hier unter anderem Reisekosten und Sozialleistungen. Hinzukämen Anschaffungen, die der Angeklagte offiziell für die Schule getätigt, dann aber im Privathaushalt des Paares genutzt habe. Konkret gehe es um ein Soundsystem und einen Fernseher.

Durch Briefkastenwerbung zum Online Glücksspiel

Briefkasten mit Zeitung
Auf das Online Glücksspiel wurde der Mann durch eine Werbewurfsendung aufmerksam (Quelle:pexels.com/pixabay)

Vor Gericht ließ sich der Angeklagte zu den Vorwürfen ein und gestand, die ihm zur Last gelegten Taten im Kontext seiner bereits Jahre andauernden Spielsucht begangen zu haben.

Begonnen habe die Abwärtsspirale bereits im Jahr 2009. Damals sei er über einen Gutschein zum Online Glücksspiel gelangt. Nach einem Urlaub habe er das Angebot im Briefkasten vorgefunden und gleich beim ersten Besuch der Webseite einen Gewinn von 1.000 Euro für sich verbuchen können.

Animiert durch das Ergebnis habe er, unbemerkt von Frau und Tochter, immer öfter gespielt und immer mehr Geld verloren. Oft habe er gewartet, bis seine Frau zu Bett gegangen sei, um dann die ganze Nacht online zu spielen. Am nächsten Morgen sei er trotz teilweise massiver Verluste zur Schule gegangen, als sei nichts geschehen:

An manchen Tagen habe ich bis zu 20.000 Euro verloren.

Als er schließlich aufgeflogen sei, habe er neun ausgereizte Kreditkarten besessen und das Eigenheim der Familie bereits mit 130.000 Euro belastet. Insgesamt habe sich der Schuldenberg auf rund 300.000 Euro summiert.

Komplette Verantwortung, komplette Kontrolle

Dass weder die Überweisungen der Schulgelder noch die enormen Ausgaben zu Hause aufgefallen seien, erklärten die Eheleute übereinstimmend damit, dass der Schulleiter sich stets allein um die finanziellen Belange der Familie gekümmert habe.

Landgericht Braunschweig
Der Fall wird vor dem Landgericht in Braunschweig verhandelt (Quelle: User:Alkibiades, licensed under CC BY-SA 3.0)

 

Neben Themen wie Steuererklärungen und Buchführung habe auch die Verwaltung der Konten komplett in seiner Verantwortung gelegen. Von den Überweisungen, so die Ehefrau, habe sie deshalb nichts mitbekommen.

Dass die Transaktionen auch von Seiten der Schule lange nicht wahrgenommen wurden, erklärte der Angeklagte damit, dass es sich bei den Überweisungen meist um kleinere Beträge gehandelt habe. Zudem sei es ihm gelungen, ein eigentlich obligatorisches Vier-Augen-Prinzip zu umgehen.

Im Jahr 2016 schöpfte die Schulbehörde dann doch Verdacht. Im Rahmen der Ermittlungen folgte die Suspendierung des Schulleiters. Seither, so der Mann vor Gericht, habe er sich einer zweijährigen Therapie seiner Spielsucht unterzogen und diese erfolgreich abgeschlossen.

Der Prozess soll im November mit der Anhörung von Zeugen fortgeführt werden. Nach Abschluss des Verfahrens wird sich der ehemalige Rektor zusätzlich einem Disziplinarverfahren vor der Landesschulbehörde stellen müssen. Welche Konsequenzen dieses nach sich ziehen könnte, ließ eine Behördensprecherin auf Anfrage offen.