Spielbanken Niedersachsen scheitern mit Klage gegen Verlust der Lizenz
Posted on: 07/02/2025, 06:51h.
Last updated on: 07/02/2025, 06:51h.
Am Donnerstag verhandelte das Verwaltungsgericht Hannover eine Klage der Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) hinsichtlich der Nichterteilung der Spielbankzulassung. Das Gericht wies die Klage der bisherigen Inhaberin der Spielbankzulassung zurück. Damit ist der Weg frei für den neuen Lizenznehmer, der zum Glücksspielkonzern Merkur gehört.

Bei der Klage ging es um die Neuvergabe für den Betrieb der Spielbanken Niedersachsen. Diese erfolgte vom 1. September 2024 bis zum 31. September 2039, nachdem die alte Lizenz mit Ablauf des 31. August 2024 endete.
Im Zuge der neuen Genehmigung hatte nicht die bisherige Lizenzinhaberin und jetzige Klägerin, sondern die Merkur Gruppe die Zulassung für die nächsten 15 Jahre erhalten. Die Klägerin ist der langjährige, ehemals staatlicher Betreiber. Dieser befindet sich inzwischen zu 100 % im Besitz der österreichischen Casinos Austria International GmbH.
Die Spielbanken Niedersachsen betreiben in dem Bundesland zehn Standorte. Dazu gehören ebenso klassische Spielcasinos in Braunschweig, Bad Zwischenahn, Hannover und Osnabrück sowie diverse Automaten-Casinos in weiteren Städten.
Gegen die Neuvergabe hatte sich die bisherige Inhaberin der Spielbanken-Lizenz juristisch zur Wehr gesetzt. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass das Vergabeverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. Aus diesem Grund sei die Ablehnung rechtswidrig erfolgt.
Gericht folgt Argumentation der Klägerin nicht
Das Verwaltungsgericht schloss sich nach einer über sechsstündigen Verhandlung nicht der Meinung der Klägerin an. Allerdings gab es der bisherigen Lizenznehmerin in dem Punkt recht, dass der Auswahlprozess zu bemängeln sei. Dies habe aber keinen Einfluss auf die letztendliche Entscheidung gehabt.
Die Vorsitzende Richterin Andrea Reccius erklärte kurz und bündig:
Die Klage wird abgewiesen.
In Folge der Klage hatte die Spielbanken Niedersachsen GmbH den Geschäftsbetrieb zunächst vorläufig fortsetzen dürfen. Dazu hatte das niedersächsische Finanzministerium dem bisherigen Betreiber eine auf maximal ein Jahr befristete Übergangslizenz erteilt.
Auf diese Weise sollte ein lückenloser Weiterbetrieb gewährleistet werden. Leidtragender dieser Regelung war die MSBN GmbH & Co. KG von Merkur Spielbanken, die den Betrieb eigentlich ab September 2024 übernehmen sollte.
Diese Hängepartie sollte für den kommenden Betreiber nun beendet sein. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Ob die unterlegene Partei Rechtsmittel einlegen wird, ist noch nicht bekannt.
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