Sachsen-Anhalt beschließt Novellierung des Spielbank­gesetzes

Posted on: 17/05/2023, 08:46h. 

Last updated on: 17/05/2023, 08:49h.

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat die Novellierung des Spielbankgesetzes in dem Bundesland beschlossen. Dies teilte die Staatskanzlei des Landes am Dienstag mit.

Magdeburg, Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt werden derzeit drei Spielbanken betrieben. (Bild: Pixabay/Till Voigt)

Ziel der Überarbeitung des Spielbankgesetzes sei es, den Spielerschutz zu verbessern und die Finanzaufsicht neu zu gestalten. Zudem diene die Novellierung dazu, das bestehende Spielbankgesetz als Ausführungsgesetz an den Glücksspielstaatsvertrag 2021 anzupassen.

Videoüberwachung statt persönlicher Kontrollen geplant

Sachsen-Anhalts Innenministerin Dr. Tamara Zieschang erklärte:

Ein Ziel des Spielbankgesetzes ist es, den Spielerschutz zu gewährleisten. Mit der Novellierung kann eine ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen sowie der Jugend- und Spielerschutz noch effektiver sichergestellt werden. Zudem ist die Neugestaltung der Finanzaufsicht mit der Möglichkeit nachgelagerter Kontrollen ein zentraler Punkt der Gesetzesänderung. Daneben soll die bisherige Kontrolltätigkeit qualitativ und quantitativ auch weiterhin erhalten bleiben.

Dem Jahresbericht 2020 des Landesrechnungshofs zufolge sei die bisherige Überwachung des Glücksspiels im Bundesland ineffizient. So stehe der erforderliche Personalbedarf nicht im Verhältnis zur steuerlichen Bedeutung des Glücksspiels in dem Bundesland, beziehungsweise der vom klassischen Spiel generierten Steuereinnahmen. Daher sollten neue Möglichkeiten für die Wahrung der Aufsichtstätigkeit geschaffen werden.

Mit der Novellierung des Spielbankgesetzes solle die Finanzaufsicht künftig Videoaufzeichnungen auswerten können. Erst danach seien Kontrollen vor Ort vorgesehen. Stichprobeartige Vor-Ort-Kontrollen seien jedoch auch weiterhin erforderlich.

In Sachsen-Anhalt gibt es zurzeit drei Spielbanken: die Merkur Spielbank Magdeburg, die Merkur Spielbank Leuna-Günthersdorf sowie das Casino Halle. Die Spielbank in Leuna-Günthersdorf wurde als erster Standort im Jahr 2014 eröffnet. Zwei Jahre später öffnete die Spielbank in Magdeburg. Seit 2018 haben Spieler zudem die Möglichkeit, das Casino in Halle (Saale) zu besuchen. Alle drei Spielbanken werden von der Gauselmann Gruppe betrieben.

Keine Geldautomaten mehr in den Spielbanken erlaubt

Ein weiteres Novum des Spielbankgesetzes sei künftig zudem das Verbot der Aufstellung von Geldautomaten auf sämtlichen, direkt zur Spielbank gehörenden Flächen. Darüber hinaus solle das Spielbankgesetz hinsichtlich der datenschutzrelevanten Bestimmungen an die Datenschutzgrundverordnung angepasst werden.

Damit es tatsächlich zur Änderung des Spielbankgesetzes im Land kommt, bedarf es im Landtag allerdings erst noch der parlamentarischen Beratung. Abschließend muss die Novellierung des Spielbankgesetzes vom Landtag verabschiedet werden.

Wann die Änderungen in Kraft treten könnten, gab die Staatskanzlei in ihrer Pressemitteilung nicht bekannt.