Saar­land will das Rauchen in Spiel­hallen wieder erlauben

Posted on: 09/10/2025, 05:58h. 

Last updated on: 09/10/2025, 05:58h.

  • Im Saarland könnte das Rauchen in Spielhallen künftig wieder legal sein.
  • Landtag stimmte einer Änderung des Spielhallen- und Spielbankengesetzes zu.
  • OVG hatte das Rauchverbot zuvor als nicht verfassungskonform kritisiert.

Seit Jahren gilt in den meisten öffentlichen Räumen in Deutschland ein absolutes oder zumindest eingeschränktes Rauchverbot. Das Saarland weicht diese strikte Regelung nun etwas auf und plant, das Rauchen in Spielhallen wieder zu erlauben.

Automatenspieler, Zigarette
Rauchen soll wieder möglich sein (Bilder: Pexels, Pixabay)

Am Donnerstag passierte ein entsprechender Gesetzentwurf den Landtag des Bundeslandes. Es erhielt die dafür nötigen Stimmen von CDU und SPD.

Der beschlossene Entwurf sieht eine Änderung des Spielhallen- und Spielbankengesetzes mit einem modifizierten Passus in Bezug auf das geltende Rauchverbot vor. So soll das Rauchen in gewerblichen Spielhallen künftig in vollständig abgetrennten Räumen wieder möglich sein. Voraussetzung ist, dass diese deutlich als Raucherbereiche gekennzeichnet sind.

Auslöser der parlamentarischen Aktivität ist eine Rüge des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Saarlands. Dieses hatte eine Ungleichbehandlung verschiedener Spielstätten im Land bemängelt.

Das OVG stieß sich an der bisher angewandten Unterscheidung zwischen Spielhallen und Spielbanken. In Letzteren ist der Zigarettenkonsum in abgetrennten Bereichen erlaubt. Darin sehen die Richter des OVG einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Getränke und Speisen in den Räumen untersagt

Die Beendigung des Rauchverbots in den Räumen ist jedoch an Bedingungen geknüpft. Demnach ist es den Betreibern verboten, in den Raucherbereichen Speisen oder Getränke zum Konsum anzubieten. In den übrigen Räumen der Spielstätten ist dies hingegen erlaubt.

Die Reaktion des Saarlands könnte bundesweit schnell Nachahmer finden. Wo immer bei den Raucherbestimmungen eine Diskrepanz zwischen Spielbanken und -hallen besteht, könnten sich die Betreiber zu Klagen ermutigt fühlen. Sie werden sich ebenfalls darauf berufen können, dass der Gleichheitsgrundsatz in ihrem Fall nicht gewahrt ist.

Mit dem aktuellen Beschluss nehmen die Abgeordneten eine erst im Dezember 2023 eingeführte Verschärfung zurück. Damals hatte der Landtag die unterschiedliche Behandlung von staatlichen Spielbanken und Spielhallen auf den Weg gebracht.

Ganz sicher fühlen dürfen sich Spielhallenbetreiber und Raucher jedoch noch nicht. Der Beschluss ist bisher nicht rechtskräftig. Bevor er in Kraft treten kann, wird der Gesetzentwurf im Wirtschaftsausschuss des Landtags weiter beraten.