Illegales Online-Glücksspiel: Lottoland soll Deutschem 44.000 Euro erstatten

Posted on: 19/05/2021, 02:46h. 

Last updated on: 19/05/2021, 02:47h.

Der Online-Glückspielanbieter Deutsche Lotto und Sportwetten Ltd. soll einem ehemaligen Kunden rund 44.000 Euro an Verlusten erstatten. Dies gab die Kanzlei CLLB, die den Kläger vertritt, gestern bekannt. Bereits Anfang Mai habe das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden, dass das auf Malta ansässige Unternehmen dem Mann kein Glücksspiel über die Seite lottoland.com hätte ermöglichen dürfen.

Gerichtsurteil mit Hammer
Ein Gericht in Nürnberg entschied zugunsten des Klägers. (Symbolbild, Quelle:flickr.com/Marco Verch Professional Photographer, licensed under CC BY 2.0)

Überraschende Erkenntnis eines Online-Spielers

Der Mandant, so CLLB-Anwalt Istvan Cocron, habe regelmäßig am Glücksspiel auf der deutschsprachigen Webseite lottoland.com teilgenommen. Über einen Zeitraum von mehreren Jahren hätten sich die Verluste des Mannes auf knapp 44.000 Euro summiert. Die Abbuchungen der Spieleinsätze seien über sein deutsches Konto beziehungsweise seine Kreditkarte erfolgt.

Zum Zeitpunkt der Teilnahme habe sich der Spieler stets in Deutschland aufgehalten, jedoch nie in Schleswig-Holstein. Im Gegensatz zum übrigen Bundesgebiet hatten Sonderregelungen des nördlichsten Bundeslandes das Online-Glücksspiel in den vergangenen Jahren unter Auflagen erlaubt.

Wie Cocron erklärt, habe der Mann erst spät bemerkt, „dass das Online-Glücksspiel in Deutschland illegal ist“. Infolge der Erkenntnis habe er im Dezember 2020 alle mit dem Glücksspiel-Anbieter geschlossenen Verträge widerrufen und die Rückzahlung seiner Verluste gefordert.

In seinem Urteil vom 3. Mai 2021 sei das Landgericht Nürnberg-Fürth der Argumentation gefolgt, dass die geschlossenen Verträge zwischen Lottoland-Betreiber und Spieler aufgrund der Illegalität des Angebots nichtig seien. Unter dem Aktenzeichen 14 O 8780/20 sei daraufhin festgestellt worden, dass die Deutsche Lotto und Sportwetten Ltd. die Verluste vollständig zu erstatten habe.

Anwalt Cocron führt aus:

Laut Glücksspielstaatsvertrag ist Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Viele Anbieter lassen sich davon aber nicht abschrecken und bieten das Glücksspiel im Internet trotz des Verbots an. Das hat zur Folge, dass die Spieler ihr verlorenes Geld vom Anbieter zurückfordern können, wie jetzt auch die Deutsche Lotto und Sportwetten erfahren hat.

Immer wieder Lottoland

Während die Lottoland-Angebote Unternehmensangaben zufolge weltweit erfolgreich und in diversen Ländern behördlich lizenziert sind, kommt es in Deutschland immer wieder zu massiven Rechtsstreitigkeiten mit dem Glücksspiel-Anbieter.

So hatte unter anderem die Süddeutsche Zeitung im vergangenen November berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen Veranstaltung illegaler Glücksspiele gegen Vorstandschef Nigel Birrell und weitere Beschuldigte ermittle.

Lottoland bewegt sich seit Jahren auf dem bislang unregulierten deutschen Online-Glücksspiel-Markt. Dabei berufen sich die Verantwortlichen auf EU-Recht, nachdem Regelungen, wie das in der Bundesrepublik geltende Lotteriemonopol, nicht rechtens seien. Kern des Angebots sind sogenannte Zweit- oder schwarze Lotterien, bei denen auf den Ausgang offizieller Lotterien getippt wird. Daneben ist das Unternehmen auch im Bereich Sportwetten und Casino-Spiele aktiv.

Inwieweit das nun von den CLLB-Anwälten bekanntgegebene Nürnberger Urteil Bestand haben wird, bleibt dahingestellt. Bereits in der Vergangenheit hatten die Lottoland-Betreiber wiederholt deutlich gemacht, den Weg durch die Instanzen nicht zu scheuen. Eine Art Erfolgsgarantie bei Erstattungsforderungen gegen Online-Casinos, wie man sie zwischen den Zeilen der Kanzlei herauslesen könnte, gibt es bislang jedenfalls nicht.