Mangelnder Jugend­schutz: Euro­päische Glücks­spiel-Anbieter verwarnt

Posted on: 22/12/2022, 10:15h. 

Last updated on: 22/12/2022, 10:49h.

Europäische Glücksspielbehörden haben in den letzten Jahren beim Thema Jugendschutz kontinuierlich strengere Regeln für Glücksspiel-Unternehmen erlassen. Dies bekommen nun mehrere Anbieter in den Niederlanden und Großbritannien zu spüren. Sie wurden in dieser Woche wegen diverser Verstöße von den staatlichen Kontrolleuren beider Länder verwarnt.

Logos KSA und ASA
Die Glücksspiel-Anbieter wurden von zwei Behörden verwarnt (Bilder: KSA, ASA)

Bei den Verfehlungen der Glücksspiel-Unternehmen geht es zum einen um die Nichtbefolgung von Richtlinien, die die britische Werbeaufsicht ASA vor Kurzem für einen besseren Jugendschutz eingeführt hat. In den Niederlanden wiederum handelt es sich um an junge Spieler gerichtete Treueprogramme von Online-Glücksspiel-Anbietern.

Kein Treueprogramm für junge Spieler

Am Montag verwarnte die niederländische Glücksspielbehörde zwei Glücksspiel-Betreiber. Die Kansspelautoriteit (KSA) wirft den Unternehmen in einer Erklärung den übertriebenen Einsatz von Kundenbindungsprogrammen vor.

Die KSA moniert, dass sich die an sich legalen Treueprogramme der Betreiber an alle Spieler richteten. Diese Art der Werbemaßnahme sei jedoch erst für Spieler ab 24 Jahren legal.

In einem Statement betont die Glücksspielbehörde:

Die KSA achtet streng darauf, dass sich die Anbieter mit ihren Werbemaßnahmen, z. B. Treueprogrammen, nicht an junge Erwachsene wenden. Wenn die Anbieter dies tun, riskieren sie Vollstreckungsmaßnahmen der KSA.

Die namentlich nicht genannten Anbieter hätten laut KSA unterschiedlich auf die Kritik reagiert. Während ein Unternehmen das Angebot umgehend eingestellt habe, sei der andere Betreiber der Aufforderung erst nach einer Sanktionsdrohung seitens der Behörde nachgekommen.

Jugendschutz-Werbeverstoß in Großbritannien

In Großbritannien war es der Sportwetten-Anbieter Ladbrokes, der den Unmut der Werbeaufsicht [Seite auf Englisch] hervorrief. Dabei geht es um einen Post, den der Buchmacher im Oktober auf Twitter verbreitet hatte. In diesem waren diverse aktive Premier-League-Spieler abgebildet worden.

Laut der von der ASA im Oktober eingeführten Richtlinien für Glücksspiel-Werbung ist die Verwendung von bekannten Sportlern oder anderen prominenten Persönlichkeiten zu Werbezwecken untersagt. Als Grund gab die ASA an, dass diese Art der Werbung auch für Minderjährige von Interesse sei. Folglich habe der Tweet gegen das Verbot verstoßen.

Ladbrokes verteidigte den Social-Media-Post. Dieser sei auf einer Seite zu sehen gewesen, die Nutzer erst nach der Erklärung ihrer Volljährigkeit hätten betreten können. Zudem hätten interne Auswertungen belegt, dass der Tweet zwar über 50.000-mal aufgerufen worden sei, sich darunter jedoch keine Nutzer unter 20 Jahren befunden hätten.

Wie auch in den Niederlanden unterließ es die britische Aufsichtsbehörde, eine Strafe gegen den Betreiber auszusprechen. Allerdings dürften sich die Glücksspiel-Unternehmen darüber im Klaren sein, dass sie in Zukunft bei ähnlichen Verstößen vielleicht nicht erneut ohne Sanktionen davonkommen werden.