Glücksspiel-Prozesse: So urteilten die Gerichte 2019 bei Geld-zurück-Klagen

Posted on: 30/12/2019, 05:30h. 

Last updated on: 11/12/2019, 03:48h.

Die Zivilklagen von Online-Casino-Spielern, die versuchen ihr Geld von Banken zurückzufordern, haben sich in den letzten Jahren gehäuft. Hierfür sind unter anderem jene Anwaltskanzleien verantwortlich, die den Zockern auf Grundlage eines Provisionsmodells risikofreie Geld-zurück-Klagen gegen Finanzdienstleister versprechen.

Hammer und Gesetzbücher
Die Klagen von Spielern gegen Finanzinstitute haben in diesem Jahr die Gerichte beschäftigt. (Quelle Pixabay)

Beliebtes Argument der Anwälte: Banken, Kreditkartenfirmen und e-Wallets beteiligten sich am illegalen Glücksspiel, in dem sie Zahlungen an Online-Casinos oder Buchmacher ausführten, die zwar in der EU ansässig seien, jedoch in Deutschland keine gültige Glücksspiellizenz besäßen.

Doch hat sich diese Rechtsauffassung im Jahre 2019 tatsächlich durchgesetzt, oder bestätigten die Gerichte vielmehr die Forderungen der Banken gegen die Zocker?

OLG München bestätigt Ersatzanspruch der Banken

Bereits im Frühjahr 2019 bestätigte das OLG München ein Urteil des Münchener Landgerichts, welches im Streit zwischen einer Bank und einem Spieler im Sinne der Bank geurteilt hatte.

Im genannten Fall hatte ein Mann in Online-Casinos gespielt und dabei unter anderem an Pokerrunden und Roulette teilgenommen. Zur Einzahlung nutzte er seine Kreditkarte.

Für die Zahlungen aufkommen wollte der Zocker allerdings nicht. Er berief sich darauf, dass seine Transaktionen rechtswidrig gewesen seien. Die Glücksspiele im Internet verstießen gegen den geltenden Glücksspielstaatsvertrag, die Mitwirkung des Kreditkartenunternehmens an der Zahlung sei daher widerrechtlich gewesen.

Das OLG München folgte dieser Auffassung nicht. Es führte aus, dass die Finanzdienstleister nur für die Mitwirkung verantwortlich gemacht werden könnten

„(…) sofern ihnen zuvor die Mitwirkung an unerlaubten Glücksspielangeboten von der Glücksspielaufsichtsbehörde mitgeteilt wurde.“

Dies sei nicht der Fall gewesen.

Eine Pflicht zum Abgleich mit einer „White-List“, die über den rechtlichen Status des Online-Glücksspielanbieters aufklärt, bestünde für die Kreditkartenfirmen ebenfalls nicht.

Auch die Berliner Gerichte geben den Finanzdienstleistern Recht

Eine ähnliche Auffassung wie die Münchner Richter teilten auch die Richter in Berlin. Sie entschieden im April 2019 gegen einen Kläger, der mit seiner Kreditkarte knapp 10.000 Euro bei Online-Casinos verloren hatte, nun jedoch einen Ausgleich für den Schaden forderte.

Auch in diesem Fall entschieden die Richter, dass es kein Zocken ohne Verlustrisiko geben könne. Für die Bankinstitute bestünde nicht die Pflicht, jederzeit zu prüfen, zu welchem Zweck eine Überweisung stattfinde. Besonders dann nicht, wenn nicht zweifelsfrei geklärt sei, dass die Anbieter illegal operierten.

Der Kläger hatte sich darauf berufen, dass die Umsätze unter dem Händler-Kategorie-Code (MCC) 7995 für Glücksspielfirmen gekennzeichnet gewesen seien und die Bank dies hätte bemerken müssen.

Paukenschlag bei PayPal

Vermutlich um den gerichtlichen Forderungen deutscher Nutzer zuvorzukommen und dem Druck der Verbraucherschützer nachzugeben, stellte das e-Wallet PayPal im Oktober 2019 die Zahlungen an Online Casinos für Kunden aus Deutschland offiziell ein.

PayPal änderte gleichzeitig seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen nun darauf verwiesen wird, dass sich User genau über die Legalität von Spielangeboten im Internet informieren sollten, bevor sie Geld via PayPal auf die Seiten transferieren.

LG Düsseldorf erkennt Ausgleichsanspruch ebenfalls nicht an

Wie schon die Münchner und Berliner Gerichte verweigerte auch das LG Düsseldorf in diesem Herbst den Ausgleichsanspruch eines Zockers gegen seinen Kreditkarten-Anbieter.

Der Kläger hatte mit seiner Kreditkarte hohe Beträge zu einem Online-Casino transferiert, das Geld verloren, und klagte in der Folge auf einen Ausgleich in Höhe von knapp 7.000 Euro. Das LG Düsseldorf verwies auch in diesem Fall darauf, dass ein Abgleich mit einer „White-List“ der Bundesländer von den Finanzdienstleistern nicht gefordert werden könne.

Überdies sei unklar, von welchem Standort der Mann gespielt habe. Zahlreiche Glücksspielangebote seien im Ausland legal.

Was bedeuten die Urteile für die Praxis?

In der Praxis zeigen die Urteile, dass niederrangige Gerichtsinstanzen zwar zugunsten der Spieler urteilen können, sich bei den höheren Gerichten aber die Ansicht durchzusetzen scheint, dass die Finanzinstitute im Recht sind.