Vor Gericht: Mann bestreitet Betrug und argumentiert mit illegalem Glücksspiel

Posted on: 12/09/2020, 05:30h. 

Last updated on: 11/09/2020, 04:18h.

Das Amtsgericht Perleberg beschäftigte sich in dieser Woche mit dem Einspruch eines Brandenburgers, gegen den wegen Betruges eine Geldstrafe verhängt wurde. Der 47-Jährige, der die Tat weiterhin leugnet, überraschte den Richter nun mit einer neuen Version, in der er sich selbst des illegalen Online-Glücksspiels bezichtigte.

Geldscheine
Der Mann hatte eine zuvor verhängte Geldstrafe nicht akzeptieren wollen (Quelle:pixabay.com/moerschy)

Gehackter Online-Account?

Nachdem er einen Mann im Jahre 2019 um 2.000 Euro betrogen hatte, war der 47-Jährige  aus dem Perleberger Umland im vergangenen Mai zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden. Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass der Brandenburger über den Internetmarktplatz eBay Kleinanzeigen zwei Schleifmaschinen angeboten, die Ware nach Erhalt des Geldes aber nicht verschickt hatte.

Gegen dieses Urteil hatte der Mann Einspruch eingelegt. Bei der Verhandlung erneuerte er der Märkischen Allgemeinen (MAZ) zufolge nun seine Unschuldsbeteuerungen. So habe er bestritten, die Inserate ins Internet gestellt zu haben. Vielmehr müsse ein Unbekannter seinen Account gehackt und die Geräte zum Verkauf angeboten haben.

Es gibt immer wieder Berichte über Betrugsmaschen auf dem Portal eBay Kleinanzeigen. Im Gegensatz zum großen Bruder eBay gibt es hier keine Maßnahmen, die Käufer und Verkäufer vor Betrug schützen. Experten raten daher, Ware und Geld immer persönlich vor Ort auszutauschen.

Der Umstand, dass das Hochladen der Anzeigen über die E-Mail-Adresse des Mannes erfolgt war, habe laut MAZ nicht zur Glaubwürdigkeit seiner Angaben beigetragen. Gleiches gelte für die Tatsache, dass die Gelder des Käufers auf dem Konto des 47-Jährigen eingegangen seien.

Überraschende Gewinnauszahlung

Die Erklärung des Brandenburgers, warum er sich nicht über die Überweisung von 2076 Euro gewundert habe, lautete, dass er davon ausgegangen sei, dass es sich bei dem Geld um die Auszahlung eines Online-Casinos gehandelt habe. In diesem sei er zur fraglichen Zeit öfter aktiv gewesen.

An dieser Stelle, so die MAZ, habe sich der Richter zu Wort gemeldet. Mit dem Hinweis, dass er gerade angebe, sich am illegalen Glücksspiel beteiligt zu haben, habe der Vorsitzende den Mann davor gewarnt, sich weiter in Lügen zu verstricken:

Sie tauschen gerade eine Straftat gegen die andere aus.

Nichtsdestotrotz sei der 47-Jährige bei seiner Darstellung geblieben. Letztendlich habe er seinen Einspruch jedoch auf Anraten des Richters zurückgezogen. Abgesehen davon, dass die aktuelle Geldstrafe nicht im polizeilichen Führungszeugnis erscheine, habe der Vorsitzende klargemacht, dass in Anbetracht der Schadenshöhe auch eine deutlich höhere Geldstrafe in Betracht komme.