Erfolg vor Gericht: Bet­3000 er­hält On­line-Sport­wetten-Lizenz zurück

Posted on: 13/06/2025, 04:53h. 

Last updated on: 12/06/2025, 05:59h.

  • Der Online-Sportwetten-Anbieter Bet3000 hat seine Lizenz zurückerhalten.
  • Betreiber IBA Entertainment Ltd. hatte vor Gericht erfolgreich gegen den Widerruf geklagt.
  • Das Online-Angebot des Buchmachers war im vergangenen Juli offline gegangen.

Der Online-Sportwetten-Anbieter Bet3000 kann einen großen juristischen Erfolg verbuchen und erhält deshalb seine deutsche Lizenz zurück. Betreiber IBA Entertainment Ltd. hatte vor dem Verwaltungsgericht Halle ein gerichtliches Eilverfahren angestrengt und recht erhalten. Somit kann der Buchmacher nun wieder vollumfänglich von seiner bundesweit gültigen Konzession für das Angebot von Sportwetten Gebrauch machen.

Frau mit Bet3000-Erklärung
Der Betreiber erhält seine Online-Lizenz wieder (Bild: Bet3000)

Auf seiner Website erklärt das Unternehmen, dass die Richter am 4. Juni in dessen Sinne entschieden. Das Gericht gab dem gesamten Antrag statt, sodass nun auch wieder das Online-Angebot auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) geführt wird.

Mit der Entscheidung scheint ein über zehnmonatiger juristischer Schlagabtausch beendet. Nachdem Bet3000 Ende Juli 2024 seine Online-Sportwetten-Lizenz verloren hatte, ging die Website offline. Auch die über 200 Wettbüros des Unternehmens in Deutschland wurden geschlossen.

Nur wenige Stunden nach dem Entzug der Genehmigung reichte der Betreiber Klage gegen die Entscheidung der GGL ein. Diese hatte den Lizenzentzug für Bet3000 mit der Nichteinhaltung einer Reihe technischer Regelungen begründet.

Bereits nach einer Woche hatte das Unternehmen einen ersten Erfolg erringen können. Am 6. August konnte Bet3000 seine stationären Wettbüros wieder öffnen.

Fehlerhafte GGL-Entscheidung

Die Richter entschieden nun, dass auch der Widerruf der Online-Lizenz fehlerhaft und in Teilen sogar rechtswidrig war. Darüber hinaus stelle sich die Frage der Verhältnismäßigkeit, schließlich gefährde der Entzug den Fortbestand des Unternehmens mit seinen mehr als 1.500 Beschäftigten.

Dazu erklärt Bet3000:

Mit Blick darauf, dass es zudem die – auch gesetzlich vorgesehene – Möglichkeit einer sogenannten öffentlichen Abmahnung als milderes Mittel gebe, hält das Gericht die Verfügung ebenfalls für äußerst zweifelhaft, worauf es vorsorglich in seinem Beschluss ebenfalls hinwies.

Der Betreiber kritisiert zudem die uneinheitliche Sanktionspolitik der GGL. So werde „einer Vielzahl anderer Unternehmen am deutschen Sportwettenmarkt ebenfalls unterschiedliche, teils erhebliche Verstöße“ vorgehalten. Im Gegensatz zu Bet3000 hätten diese allerdings lediglich öffentliche Abmahnungen oder Anhörungen erhalten.

Die GGL hatte sich nach Auskunft des Betreibers bis zuletzt wenig kompromissbereit gezeigt. Demnach hätten Vermittlungsversuche mit der Behörde während des Verfahrens zu keinem Ergebnis geführt. Dieses fiel nach der Entscheidung der Richter nun eindeutig zugunsten von Bet3000 aus.