Anwältin erkämpft Hauptgewinn nach dubiosem Preis­ausschreiben

Posted on: 26/09/2020, 05:30h. 

Last updated on: 25/09/2020, 04:48h.

Immer wieder locken dubiose Firmen Ahnungslose mit falschen Gewinnversprechen in Betrugsfallen. Eine Anwältin aus Graz ging nun gegen ein Unternehmen vor, dass sie per Post über einen angeblichen Hauptgewinn von 100.000 Euro informiert und ihr diesen dann vorenthalten haben soll. Laut österreichischer Kronen Zeitung zeigte das Engagement der Juristin Erfolg.

Briefschlitz Haustuer
Die Anwältin hatte per Post von ihrem vermeintlichen Hauptgewinn erfahren (Quelle:unsplash.com/Miha Moisa)

Gewinnabholung in Berlin

Begonnen, so die Kronen Zeitung, habe der Streit um den angeblichen Hauptgewinn im Jahr 2017. Damals habe die Grazer Anwältin Julia Eckhart ein Schreiben eines Wiener Unternehmens erhalten.

In diesem sei ihr mitgeteilt worden, dass sie die glückliche Gewinnerin von 100.000 Euro sei. Ihre Mutter, so Eckhart, habe zuvor für sie an einem Preisausschreiben teilgenommen.

Im Rahmen der polizeilichen Kriminalprävention warnen auch in Deutschland Bund und Länder vor Betrugsmaschen mit falschen Gewinnversprechen. Briefe, in denen dazu aufgefordert werde, hohe Geldgewinne im Rahmen eines Events persönlich abzuholen, dienten meist dazu, die Opfer zur Teilnahme an Verkaufsveranstaltungen zu bewegen. Hierbei würden die Opfer unter Druck gesetzt, minderwertige Produkte zu überteuerten Preisen zu kaufen.

Die Barauszahlung des Gewinnes habe laut Schreiben im Rahmen einer Gratis-Kurzreise in Berlin erfolgen sollen. Nachdem Eckhart die Unterlagen wie gefordert unterschrieben und fristgerecht zurückgesendet habe, sei der Kontakt jedoch abgebrochen.

Hilfe durch das Konsumentenschutzgesetz

Nach einem Jahr Stille habe sich die Juristin erneut an den Absender gewandt, um ihren Gewinn einzufordern. Daraufhin sei ihr schriftlich beschieden worden, dass sie leider nicht „die glückliche Gewinnerin“ des Hauptpreises gewesen sei. Für Eckhart eine nicht hinnehmbare Antwort.

Schließlich hätten sowohl Form als auch Inhalt des ersten Schreibens den Eindruck erweckt, dass es sich um eine offizielle Gewinnbenachrichtigung gehandelt habe. Das österreichische Konsumentenschutzgesetz sieht in solchen Fällen die Möglichkeit vor, den Gewinn einzuklagen.

Dies war auch Juristin Eckhart klar, die bereits zuvor als Glücksspiel-Expertin öffentlich in Erscheinung getreten war. Der Kronen Zeitung gegenüber erklärte sie:

Das Gesetz für Konsumentenschutz dient dazu, unseriöse Werbemethoden durch Gewährung eines klagbaren Anspruchs hintanzuhalten. Das habe ich genutzt.

Zum Prozess kam es jedoch nicht: Nach der Ankündigung Eckharts, den Klageweg beschreiten zu wollen, so die Krone, habe der Veranstalter des angeblichen Preisausschreibens eingelenkt. Letztlich hätten sich die Parteien auf eine Vergleichszahlung in Höhe von 25.000 Euro geeinigt.

Das betroffene Unternehmen äußerte sich öffentlich nicht zu dem Vorgang.