Schweiz und Liechtenstein planen landesüber­greifende Spieler­sperren

Posted on: 27/10/2023, 09:24h. 

Last updated on: 27/10/2023, 09:27h.

Der Schweizer Bundesrat hat in seiner Sitzung vom Mittwoch die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Austausch von Daten zu Spielersperren begrüßt. Zugleich hat die Schweizerische Eidgenossenschaft den Bericht über das Ergebnis des entsprechenden Vernehmlassungsverfahrens veröffentlicht.

Bundesrat Schweiz, Bern, Bundeshaus Bern
Landesübergreifende Spielersperren zwischen Schweiz und Liechtenstein könnten, wie die Mitteilung aus dem Bundesrat zeigt, künftig Realität werden. (Bild: Pixabay)

Das Vernehmlassungsverfahren zum Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Austausch von Daten zu vorhandenen Spielersperren wurde bereits im September 2022 eröffnet. Das Abkommen zwischen den beiden Ländern wurde im Oktober 2022 unterzeichnet. Ziel des Datenaustausches ist es zu verhindern, dass Spieler, die in einem der Länder gesperrt sind, einfach auf der anderen Seite der Grenze weiterspielen.

Die Botschaft des Schweizer Bundesrats bildet eine wichtige Grundlage für die Entscheidung der Bundesversammlung. Sie wird nach der Durchführung und Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens erarbeitet und zusammen mit dem Gesetzesentwurf der Bundesversammlung zugleitet. Dann erst kommt es zur parlamentarischen Phase der Gesetzgebung.

Breite Zustimmung für die landesübergreifenden Spielersperren

Im Rahmen der Vernehmlassung sind die Spielersperren bei den Kantonen generell auf eine große Zustimmung gestoßen. 24 Schweizer Kantone haben das Abkommen begrüßt. Einige von ihnen haben sogar vorgeschlagen, ein ähnliches Abkommen mit weiteren Nachbarländern der Schweiz zu treffen.

Bedenken wurden allerdings hinsichtlich des Datenschutzes geäußert. So heißt es im Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens:

Eine Bürgereingabe äussert Bedenken datenschutzrechtlicher Art. Sie weist u.a. darauf hin, dass nach neuem Datenschutzgesetz4 gemäss der Schengen-Konformität die freiwillig Gesperrten das Recht auf eine unbegründete Aufhebung hätten. Daher solle eine Unterscheidung der angeordneten und freiwilligen Sperren eingeführt und die freiwilligen Sperren vom Austausch der Daten ausgeschlossen werden.

Zudem, so die private Stellungnahme weiter, solle ein Gutachten eines europäischen Datenschützers eingeholt werden, um die Schengen-Konformität zu gewährleisten.

Auch der Kanton Obwalden erwähnte, dass die Datensicherheit erfüllt sein müsse. So müsse der Schutz der Personendaten gegen unbefugtes Bearbeiten gewährleistet sein. Gesichert werden müsse zudem die Vertraulichkeit der Daten.

Dahingehend kommentiert der Kanton Schaffhausen, dass es konkrete Regelungen zur Löschung der Personendaten nach Wegfall der Spielersperre geben müsse.

Dass die landesübergreifende Spielersperre und der damit verbundene Datenaustausch zielführend seien, darüber scheint jedoch Einigkeit zu herrschen. Einige Kantone betonten, dass dieses Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein den Schutz vor exzessivem Glücksspiel stärke.

Bis es tatsächlich zum Datenaustausch und gegebenenfalls sogar zur Einrichtung eines gemeinsamen Registers für Spielersperren kommen könnte, ist bislang noch nicht absehbar. Der Weg dafür ist allerdings geebnet.