Spielsucht als Ausrede? Sekretärin wegen schweren Betrugs vor Schweizer Gericht

Posted on: 04/04/2022, 03:08h. 

Last updated on: 04/04/2022, 03:09h.

Die Sekretärin eines Schweizer Bauunternehmens soll 15 Jahre lang Rechnungen gefälscht und dadurch insgesamt 920.000 CHF abgezweigt haben, berichtete die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) am Sonntag. Kurz vor Beginn der schon mehrmals verschobenen Hauptverhandlung habe ihr Verteidiger einen Antrag auf psychiatrische Begutachtung gestellt. Grund dafür sei eine Spielsucht der Frau – laut Ankläger eine Ausrede, um den Prozess weiter zu verzögern.

Frau hält die Hände vor ihr Gesicht
Die Angeklagte behauptet, seit Jahren an Spielsucht und Depressionen gelitten zu haben (Bild: Pixabay)

Die Angeklagte habe im Jahr 2003 begonnen, ihrem Chef jeden Monat Rechnungen in abgewandelter Form zweimal vorzulegen und absegnen zu lassen. Anschließend habe sie bei den gefälschten Rechnungen die Bankdaten geändert, um Überweisungen auf ihr eigenes Konto erfolgen zu lassen.

Darüber hinaus habe sie andere Mitarbeiter des Unternehmens absichtlich nicht bei der Pensionskasse angemeldet. Den der Kasse zustehenden Betrag habe sie dennoch von den Gehältern abgezweigt und für sich selbst einkassiert. Weiterhin habe sie knapp 16.000 CHF aus einer ihr anvertrauten Bargeldkasse entwendet.

Bis zum Jahr 2018 habe sie die Taten unentdeckt fortführen können. Anschließend habe sie sich mit ihrem Mann ins Ausland abgesetzt. Verkompliziert würde der Fall dadurch, dass die Frau zwar in der Schweiz geboren sei, aber nie die Staatsbürgerschaft angenommen habe. Welcher Nationalität sie sei, werde aus „Gründen des Personenschutzes“ nicht genannt.

Spiel-, Ess- und Kaufsucht in einem?

Die Angeklagte habe ihr Vergehen ohne Einschränkungen gestanden. Gleichzeitig begründete sie den jahrelangen Betrug mit einer schwerwiegenden Spielsucht-Erkrankung. Daneben sei sie zudem ess- und kaufsüchtig gewesen. Insgesamt habe sie somit viele Jahre lang unter Depressionen gelitten.

Dass sie aufgrund dieser Umstände kriminelle Handlungen vollzogen habe, sei heute eine „große psychische Belastung“ für sie. Sie wisse um den Schaden, den sie angerichtet habe und leide unter Schlaflosigkeit und dauerhafter Unruhe.

Unter ihrer Spielsucht habe sie seit 2005 gelitten. Um Schulden zu begleichen, habe sie damals begonnen, ins Casino zu gehen. Der erhoffte Gewinn sei jedoch ausgeblieben und um weiterzuspielen, habe sie die Gelder aus ihrer Firma entwendet. Die Jagd nach dem großen Gewinn habe sich in eine Sucht verwandelt, die sie nächtelang in der Spielbank verweilen ließ.

Zweifel an der Echtheit der Spielsucht

Laut Verteidiger bedürfe es nun einer psychiatrischen Begutachtung, um dem Ursprung der Spielsucht auf den Grund zu gehen. Auch müsse somit festgestellt werden, ob die Frau nur vermindert oder gar nicht schuldfähig gewesen sei.

Dass dem Antrag auf Begutachtung stattgegeben worden sei, könne die Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehen. Diese hege große Zweifel an den Aussagen der Angeklagten. Die NZZ schreibt dazu:

Der Staatsanwalt kritisiert, dass der Beweisantrag erst jetzt überraschend gestellt werde, nachdem das Verfahren schon seit einem Jahr hängig sei. Es handle sich offenbar um eine taktische Obstruktion, um die Hauptverhandlung zu torpedieren. Der Ankläger hegt den Verdacht, die Frau schiebe eine Spielsucht nur vor. Die Straftaten hätten 2003 zu einem Zeitpunkt begonnen, der vor dem Beginn ihrer angeblichen Spielsucht liege.

Auch glaube der Staatsanwalt nicht an eine gleichzeitige Spiel- und Kaufsucht, zumal die Angeklagte sich zu keinem Zeitpunkt in Therapie befunden habe. Laut dem zuständigen Richter gebe es allerdings durchaus „Anhaltspunkte für eine zweifelhafte Schuldfähigkeit“ der Frau.

Bevor es nun zur Hauptverhandlung kommen könne, müsse die psychiatrische Begutachtung abgeschlossen werden. Ob das Ergebnis zugunsten der Angeklagten oder aber auch der anklagenden Staatsanwaltschaft ausfalle, bleibt somit abzuwarten.