Menschenrechte verletzt: Irischer Lottomillionär erringt Sieg vor EuGH

Posted on: 03/05/2020, 05:30h. 

Last updated on: 01/05/2020, 05:14h.

In dieser Woche hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) in Straßburg der Beschwerde eines ehemaligen Lottomillionärs aus Irland stattgegeben. Vincent Keaney hatte über elf Jahre auf das Ergebnis eines Rechtsstreits warten müssen. Mit dieser übermäßigen Dauer habe die irische Justiz seine Rechte nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt.

EuGh Straßburg
Der EuGH in Straßburg urteilte in dieser Woche zugunsten eines irischen Lottogewinners (Quelle:pixabay.com/Erich Westendarp)

Sieg trotz „aussichtsloser Klagegründe“

Für Vincent Keaney aus dem irischen Cobh/An Cóbh dürfte sein Sieg vor dem EuGH einen bitteren Beigeschmack tragen. Der Lottogewinner von 1994 bekam zwar Recht in der Frage, ob seine Rechte verletzt worden seien. Einen finanziellen Ausgleich lehnten die Richter jedoch ab.

Die Art und Weise, so die Urteilsbegründung, wie der Mann aussichtslose Klagegründe vor den irischen Gerichten verfolgt habe, grenze an Prozessmissbrauch. Und auch die Klage vor dem EuGH trage zweifelhafte Züge:

Es war nicht die Absicht des Gerichts, Antragstellern einen perversen Anreiz zu bieten, Fälle auf innerstaatlicher Ebene missbräuchlich zu verfolgen, um danach einen Verstoß gegen die Europäische Konvention geltend zu machen.

Begonnen hatte Keaneys Weg durch die Instanzen im Jahr 2006, nachdem er mit seinem Lebenstraum, einem Pub unter dem Motto der legendären Titanic, gescheitert war. Der Unglücksdampfer hatte den Hafen von Cobh/An Cóbh 1912 als Letztes angelaufen, bevor er auf Nimmerwiedersehen in See gestochen war.

Erst arbeitslos, dann Gastronom

1994 hatte ein Lottogewinn den damals arbeitslosen alleinerziehenden Vater Keaney auf einen Schlag um umgerechnet 1,26 Mio. Euro reicher gemacht.

Mit dem Geld hatte Keaney seinen Titanic-Pub finanziert, doch das Projekt entwickelte sich nicht wie erhofft. Nachdem er eine Vielzahl von Schulden gemacht hatte, ging der Neu-Gastronom 2006 bereits zum zweiten Mal bankrott und verklagte 18 ehemalige Geschäftspartner, denen er unter anderem Betrug vorwarf.

Im Jahr 2007 wies ein irisches Gericht die Forderungen des Mannes ab und erklärte etliche seiner Behauptungen für „frivol und lästig“. Keaney legte sodann Berufung vor dem zuständigen Supreme Court ein, welcher zum selben Urteil gelangte (Seite auf Englisch). Jedoch erst in den Jahren 2017 und 2018, nach diversen Verzögerungen des Verfahrens.

Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert das Recht auf ein faires, öffentliches Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist. Artikel 13 betrifft den Anspruch einer Person auf wirksamen Rechtsbehelf, wenn eine Verletzung ihrer Rechte vorliegt.

Dies sei deutlich zu spät gewesen, befand nun Straßburg und attestierte der irischen Gerichtsbarkeit „Anzeichen eines systemischen Problems“.

Es scheint jedoch fraglich, ob der Zug durch die Instanzen von Lottogewinner Keaney mit dem aktuellen Urteil ein Ende finden wird. Er selbst äußerte sich bislang nicht öffentlich zu dem Urteil.