Norwegens Glücks­spiel­be­hörde warnt Presse vor ille­galen Betreibern

Posted on: 14/05/2025, 03:21h. 

Last updated on: 14/05/2025, 03:41h.

  • Die Glücksspielbehörde von Norwegen bittet die Presse des Landes, auf werbliche Aktivitäten illegaler Betreiber zu achten.
  • Die Warnung kommt kurz vor dem Eurovision Song Contest, der dem Schwarzmarkt keine Bühne bieten soll.
  • Lottstift droht im Fall von unlauterer Werbung mit Konsequenzen.

Die staatlichen Branchenaufseher veröffentlichten am Dienstag einen Hinweis an die Medienhäuser des Landes. Darin warnt die Glücksspielbehörde von Norwegen die Presse vor verstärkten Marketingbemühungen illegaler Betreiber. Anlass für das Statement ist der am kommenden Samstag stattfindende Eurovision Song Contest (ESC).

Fahne Norwegen
Lottstift warnt vor illegaler Werbung (Bild: Pixabay)

Das traditionsreiche Musik-Event wird laut Lottstift von den Akteuren des Glücksspiel-Schwarzmarkts verstärkt dazu genutzt, um Werbung für ihre in Norwegen illegalen Produkte zu machen. Hinzukämen mehrere große Sportereignisse in dem skandinavischen Land, die besonders von nicht lizenzierten Buchmachern als Chance gesehen würden.

In der Vergangenheit habe sich bereits mehrfach gezeigt, dass im Umfeld solcher Veranstaltungen wiederholt die verbotene Werbung ausgestrahlt worden sei. Deshalb ruft die Glücksspielbehörde die Presse zu Wachsamkeit gegenüber den Anbietern auf.

Lottstift erklärt dazu in einem Schreiben an die Verlage:

Die norwegische Glücksspielbehörde setzt sich dafür ein, dass weniger Menschen Glücksspielprobleme haben. Eine unserer Aufgaben ist es, die illegale Vermarktung von Glücksspielen zu unterbinden.

Im Zusammenhang damit weist die Behörde auf das Verbot der Vermarktung von illegalem Glücksspiel hin. Dies betreffe sämtliche ausländischen Anbieter, da keiner von ihnen über eine norwegische Glücksspiellizenz verfüge.

Verbot jeglichen Glücksspiel-Marketings

Das Vermarktungsverbot gilt laut Glücksspielgesetz für alle Aktivitäten, die den Verkauf von Angeboten aus der Branche fördern. Es betrifft sowohl werbliche Maßnahmen als auch Content Marketing oder die Veröffentlichung von Links zu Websites, die illegale Glücksspiele anbieten.

In dem Zusammenhang weist Lottstift darauf hin, dass das Marketing nicht gegen Bezahlung erfolgen muss, um illegal zu sein. Gleiches gilt für die von vielen Influencern übertragenen Live-Streams ihrer Sessions bei nicht lizenzierten Online-Casinos.

Die Behörde betont, dass das Verbot nicht das Recht der freien Meinungsäußerung einschließt. So ist die redaktionelle Berichterstattung über illegale Glücksspiele nicht von dem Verbot betroffen. Gleiches gilt für die Berichterstattung über Wetten oder allgemeinen Bezug zum Glücksspiel. Bei Pressemitteilungen von nicht lizenzierten Akteuren wäre jedoch äußerste Vorsicht geboten.

Ebenfalls kritisch beurteilt wird von Lottstift die Präsentation von Logos der illegalen Akteure. Dabei kann es sich um die Werbung auf Shirts handeln, die beispielsweise Influencer auf Social Media zeigen.

Gleiches gilt für die zunehmende Vermischung von werblichen und redaktionellen Inhalten. Auch hier ruft die Glücksspielbehörde die Presse zu Wachsamkeit hinsichtlich der Aktionen illegaler Betreiber in Norwegen auf.

Auf die drohenden Sanktionen geht die Behörde in ihrem Schreiben nicht ein. Diese können von Verwarnungen bis hin zu gerichtlichen Verfahren und teils empfindlichen Geldbußen reichen.