GGL warnt vor Folgen der Strafrechts­reform

Posted on: 23/02/2024, 02:39h. 

Last updated on: 23/02/2024, 02:42h.

Im Bundesjustizministerium wird derzeit eine Novelle des Strafgesetzbuchs diskutiert. Dabei ist auch der Wegfall eines Paragraphen geplant, der die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels betrifft. Die Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat nun vor den Folgen der Strafrechtsreform gewarnt.

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Kritik an der Strafrechtsreform (Bild: Pixabay/Succo)

Die GGL untermauerte ihre ablehnende Haltung gegenüber der Strafrechtsreform während eines Branchenevents in Berlin. Beim Lotto-Talk waren am 22. Februar Vertreter aus Politik, Verwaltung und der Glücksspielindustrie auf Einladung der Landeslottogesellschaften zusammengekommen.

Dabei äußerte sich die Behörde zur geplanten Reform des § 284 ff. StGB. Diese würde nach Einschätzung der GGL die erfolgreiche Bekämpfung des illegalen Glücksspiels in Deutschland erheblich gefährden.

GGL-Vorstand Ronald Benter erklärte dazu:

Wir wünschen uns ein Überdenken der geplanten Reform durch das Bundesjustizministerium und fordern vielmehr die Ausweitung des Paragraphen auf illegale Glücksspielanbieter mit Sitz im Ausland. Die Möglichkeit der Strafverfolgung im Ausland wird einen abschreckenden Effekt auf illegale Anbieter im Ausland entfalten.

Damit bezog Benter sich auf die Debatte, ob das deutsche Strafrecht überhaupt auf im Ausland ansässige Glücksspielanbieter anwendbar ist. Diese Diskussion könne mit einer entsprechenden Klarstellung aus dem Bundesjustizministerium behoben werden. Der GGL-Vorstand ergänzte, dass er in einem Schreiben an den Bundesjustizminister eine entsprechende Präzisierung in Bezug auf internationale Anbieter gefordert habe.

Schwächung des Kampfes gegen illegales Glücksspiel

Benter machte zugleich deutlich, dass die Strafrechtsreform für die GGL den Wegfall wichtiger Instrumente zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels nach sich ziehe. Bisher habe die Behörde die Möglichkeit, Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels zu stellen.

Die Streichung des § 284 StGB aus dem Strafgesetzbuch beraube die Behörde dieser Möglichkeit. Davon profitierten die Betreiber des illegalen Glücksspiels.

Bei dem Event betonte Benter auch die bisherigen Erfolge der GGL. Er zeigte sich zufrieden, dass die Behörde innerhalb kurzer Zeit eine schlagkräftige Mannschaft aufgebaut habe. Das GGL-Team verfüge mittlerweile über das Know-how, um seine Ziele erfolgreich zu verfolgen.

Neben einer Schwächung bei der Verfolgung illegaler Betreiber aus dem In- und Ausland sieht der GGL-Vorstand bei der Strafrechtsreform einen weiteren entscheidenden Nachteil. So zeige diese auch negative Konsequenzen im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche.

Der Wegfall des Paragraphen könne zu einer Regelungslücke führen und auf diese Weise einen erheblichen Teil der Geldwäsche entkriminalisieren. Ob es tatsächlich zu der Reform kommt, wird sich in den kommenden Monaten herausstellen.