Britische Glücksspielanbieter untergraben Jugendschutz bei Onlinewerbung
Veröffentlicht am: 26. August 2020, 12:42 Uhr.
Letzte Aktualisierung am: 26. August 2020, 01:08 Uhr.
Die britische Advertising Standards Authority (ASA) hat am Mittwoch bekanntgegeben, dass die Werbung von Glücksspielunternehmen oft gegen den Jugendschutz verstößt [Seite auf Englisch]. So schalteten einige Anbieter Onlineanzeigen auf von Kindern häufig frequentierten Webseiten. Dies sei laut Werberichtlinien verboten.

Für die Analyse hatte die ASA über einen Zeitraum von drei Monaten 49 Webseiten und sieben YouTube-Kanäle beobachtet, die sich nach Behördenangaben bei Kindern großer Beliebtheit erfreuten.
Doch obwohl die britischen Werberichtlinien vorsähen, dass Werbung für Produkte mit Alterseinschränkung von der jugendlichen Zielgruppe ferngehalten werden müsse, hätten die Kontrolleure in ihrem jüngsten Bericht 159 Verstöße gegen diese Bestimmung festgestellt.
Die nun veröffentlichte Analyse ist Teil einer seit Jahren praktizierten Methode, mit der die ASA Onlinewerbung für eine Auswahl von Produkten mit Altersbegrenzung untersucht. Neben der Glücksspielindustrie befasst sich die ASA dabei auch mit Anzeigen der Alkohol- und Tabakindustrie sowie der Werbung von Anbietern kalorienreicher Fastfood-Nahrung und Softdrinks.
Die ASA erklärte, dass Verstöße von insgesamt 35 Anbietern auf 34 Webseiten zu verzeichnen gewesen seien. Dabei führe die Branche der dickmachenden Nahrungsmittel mit 78 verbotenen Anzeigen auf Jugendkanälen die Riege der Werbesünder an.
70 Verstöße durch Glücksspielunternehmen
Mit 70 monierten Verstößen folge die Glücksspielbranche jedoch dicht dahinter. Die Delikte seien dabei von vier namentlich nicht genannten Anbietern auf acht Webseiten festgestellt worden.
Damit liege die Glücksspielindustrie weit vor Anbietern von Alkohol (zehn Verstöße) und E-Zigaretten (ein Verstoß), so die ASA. Die betreffenden Unternehmen seien kontaktiert und zur Unterlassung aufgefordert worden. Außerdem habe die ASA deutlich gemacht, dass weitere Verstöße nicht toleriert würden.
ASA-Direktor Guy Parker erklärte dazu:
Wir erwarten, dass Werbetreibende und die Parteien, mit denen sie einen Vertrag abschließen, die ihnen zur Verfügung stehenden ausgefeilten Tools nutzen, um ihre Anzeigen verantwortungsbewusst auszurichten.
Gleichzeitig betonte Parker, dass der nun vorgelegte Report lediglich ein Baustein in der Kinderschutz-Strategie der ASA im Internet sei. Die Behörde werde in den kommenden Monaten über weitere Maßnahmen berichten, die sie in diesem Bereich eingeleitet habe.
Um die Einhaltung der Richtlinien zu kontrollieren, werde die Stelle die jetzigen Untersuchungen zudem für die kommenden zwölf Monate auf Quartalsbasis fortführen.
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