Australien: Angestellte stiehlt 3,7 Mio. AUD fürs Glücksspiel

Posted on: 07/04/2021, 02:18h. 

Last updated on: 07/04/2021, 02:18h.

Kurz vor seinem geplanten Pensionsantritt hat ein australischer Firmeninhaber einen herben Schock erleiden müssen. Seine langjährige Buchhalterin hatte insgesamt 3,7 Mio. AUD (zirka 2,37 Mio. Euro) aus dem Unternehmen abgezweigt und für ihr Glücksspiel am Spielautomaten ausgegeben. Der australische Nachrichtensender ABC hat am Dienstag darüber berichtet [Seite auf Englisch].

Spielautomaten Automatensalon
Die Buchhalterin verspielte 3,7 Mio. AUD an Spielautomaten. (Bild: Flickr/Threthny/CC BY-NC-SA 2.0)

Greg Zeuschner habe sein Unternehmen zum Vertrieb von Farbspraydosen vor knapp 45 Jahren gegründet. Seinen Angestellten habe er nach eigener Aussage mehr bezahlt als sich selbst. Seine nun wegen schweren Diebstahls und Betrugs zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilte Buchhalterin Vicki Clerke habe 750 AUD (480 Euro) netto pro Woche erhalten.

Ruhestand auf unbestimmte Zeit verschoben

Um im Alter von 72 Jahren seinen wohlverdienten Ruhestand anzutreten, habe Zeuschner das florierende Unternehmen verkaufen wollen. An dem Morgen, als die potenziellen Käufer 2018 bei ihm eingetroffen seien, um den Deal zu prüfen, habe Clerke ihm den Diebstahl unter Tränen gestanden.

Seit 2001 habe sie unbemerkt Gelder abgezweigt und die Verluste durch gefälschte Rechnungen vertuscht. Die potenziellen Käufer hätten dies spätestens bei der Prüfung der Buchhaltung bemerkt. Ein Geständnis sei unausweichlich gewesen. Für Zeuschner sei der Deal und damit sein Ruhestand geplatzt, doch dies seien nicht die einzigen Konsequenzen gewesen.

Ich musste Angestellte entlassen, das Grundstück verkaufen und stattdessen anmieten. Ich musste einen großen Kredit aufnehmen und konnte nicht in den Ruhestand gehen. Es war eine Menge Stress dabei.

Zeuschner arbeite noch heute mit 75 Jahren im Unternehmen, an einen Verkauf sei aufgrund des finanziellen Schadens nicht zu denken. Besonders bitter sei jedoch, dass die Spielstätten, in welchem Clerke die Millionen nachweislich verspielt habe, das Geld nicht erstatten wollten.

Eine moralische Verpflichtung der Automatenbetreiber?

Laut Zeuschner müsste es eine moralische Verpflichtung für die Glücksspielbetreiber sein, die Gelder zu erstatten, die allein aufgrund krimineller Handlungen für das Glücksspiel hätten eingesetzt werden können. In diesem konkreten Fall müssten die Automatensalons St Marys Rugby League Club und Windsor RSL in der Nähe von Sydney dieser Pflicht nachkommen.

Letzterer habe Zeuschner 235.000 AUD zurückgezahlt. Dies sei nach Begutachtung der Bücher die Gesamtsumme, die der Club durch die gestohlenen Gelder eingenommen habe. Der zweite betroffene Automatensalon hingegen habe den Einblick in seine Geschäftsbücher aus Datenschutzgründen verweigert.

Zeuschner gehe davon aus, dass seine ehemalige Angestellte in dem Club dementsprechend das restliche Geld verspielt haben müsse. Anhand der Auszahlungsquote der Spielautomaten von 85 % müsste die Frau insgesamt rund 20 Mio. AUD dort umgesetzt haben.

Neue Gesetze sollen derartige Vorfälle verhindern

Hätte der Club also einschreiten und dem Ursprung der Gelder auf den Grund gehen müssen? Dieser Frage ist ABC nachgegangen. Im Interview mit dem Sender erläuterte der Parlamentarier Andrew Wilkie, dass der Club aufgrund von Gesetzeslücken nicht rechtlich verpflichtet sei, die Gelder zu erstatten.

Dieser Tatsache sei sich auch der Club bewusst, der seinerseits kommentiert habe:

Nach dem geltenden Gesetz über Erträge aus Straftaten wird von Unternehmen nicht erwartet, auf diese Weise erwirtschaftete Gelder zu erstatten, es sei denn, sie wussten, dass die Gelder gestohlen wurden. St Marys Rugby League Club hatte keinerlei Kenntnis über die kriminellen Handlungen der betreffenden Person.

Wilkie wolle diese Gesetzeslücke schließen. Wenn millionenschwere Unternehmen der moralischen Pflicht einer Erstattung in Fällen wie diesen nicht freiwillig nachkämen, müssten neue Gesetze verabschiedet werden. Er habe daher einen entsprechenden Gesetzesentwurf beim Parlament eingereicht.