Britische Werbeaufsicht beanstandet “verantwortungslose“ Coral-Anzeige
Veröffentlicht am: 3. Juni 2020, 12:53 Uhr.
Letzte Aktualisierung am: 3. Juni 2020, 01:01 Uhr.
Die britische Werbeaufsicht Advertising Standards Authority (ASA) hat die Werbung des Sportwetten-Anbieters Coral gerügt. Bei der Onlineanzeige in Form eines Tweets samt eingebettetem Video beanstandeten die Aufseher von der ASA eine „sozial verantwortungslose“ Gestaltung.

Auslöser der Kritik war eine Aktion aus dem März 2020, mit der die Buchmacher der zum Glücksspielkonzern GVC Holdings gehörenden Marke Coral ihre Sportwetten im Vorfeld des Cheltenham Festivals bewarben.
Das viertägige Cheltenham Festival ist eines der bedeutendsten britischen Pferdesport-Events, bei dem Wettbüros alljährlich Umsätze im dreistelligen Millionenbereich erzielen. Entsprechend groß war der Promotion- und Werbeaufwand der Buchmacher auch in diesem Jahr, in dem das Festival trotz Kritik aufgrund der sich bereits abzeichnenden Covid-19-Pandemie erneut ausgetragen wurde.
Umstrittener Slogan
Bei der strittigen Anzeige wurde unter dem Titel “Have another Go“ (“Probier es noch einmal“) ein Jockey gezeigt, der von seinem Pferd zu fallen drohte. Sein enttäuschter Ausdruck wandelte sich jedoch zu einem Lächeln, nachdem der Claim
Wir sind genauso leidenschaftlich bei der Wette dabei wie du. Also, erhalte deinen Einsatz als Freiwette zurück, wenn dein Pferd das Ziel nicht erreicht
eingeblendet wurde.
Nach Veröffentlichung der Werbung, die in ähnlicher Form auch im Fernsehen geschaltet wurde, gingen mehrere Beschwerden aufgrund ihres vermeintlich anstößigen Inhalts bei der ASA ein.
Coral argumentierte daraufhin, dass die Anzeige nicht verantwortungslos sei, sondern dass sie im Gegenteil eine Versicherung für Spieler beinhalte. Der Sportwetten-Anbieter betonte, dass die Werbung keinesfalls Spieler dazu anhalten solle, den zurückgezahlten Einsatz für erneute Wetten auszugeben.
Rüge und Warnung der ASA
Gleichzeitig erklärte das Wettunternehmen, dass es von einer erneuten Schaltung der Anzeige oder der künftigen Verwendung des Slogans “Have another Go“ absehen werde.
Die Argumentation der Buchmacher überzeugte die ASA jedoch nicht. Die Werbeaufsicht entschied stattdessen, dass die Anzeige gegen den britischen Werbe- und Marketing-Code [Seite auf Englisch] verstoße. In diesem ist festgehalten, dass Werbung kein Spielverhalten darstellen oder fördern darf, welches zu finanziellen, sozialen oder emotionalen Schäden führen kann.
Aus diesem Grund untersagte die ASA Coral eine Weiterverwendung der Anzeige und warnte das Unternehmen vor einer künftigen Schaltung ähnlicher Werbeaktionen.
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