Australien: Anleger klagen gegen Crown Resorts

Posted on: 14/12/2020, 10:20h. 

Last updated on: 14/12/2020, 11:00h.

Die australische Anwaltskanzlei Maurice Blackburn hat heute vor dem Obersten Gerichtshof von Victoria eine Sammelklage von Anlegern gegen den Casino-Konzern Crown Resorts Limited („Crown“) eingereicht. Dabei gehe es um die fehlerhafte Umsetzung von Anti-Geldwäsche-Richtlinien, die zur Schädigung von Investoren geführt habe, teilte die Kanzlei mit.

Person mit Paragraphen-Zeichen
Investoren-Anwälte wollen Crown Resorts verklagen. (Quelle: Pixabay)

Die internen Verfehlungen hätten eine Untersuchung der australischen Finanzaufsicht AUSTRAC zur Folge gehabt, die die Aktienkurse von Crown habe fallen lassen. Dadurch hätten Anleger Geld verloren. Allein am 19. Oktober, dem Tag der Untersuchungsankündigung, sei der Aktienpreis des Unternehmens um 8 % gefallen.

Für die Crown-Investoren wollten die Anwälte deshalb finanzielle Entschädigungen bzw. einen Aktienrückkauf zum „fairen Preis“ erreichen. Überdies solle Crown in Zukunft geeignete Trainingsprogramme zur Geldwäsche-Prävention für seine Mitarbeiter bereitstellen.

Es ist nicht die erste Sammelklage, die Maurice Blackburn gegen Crown Resorts eingereicht hat. Nachdem im Jahre 2016 mehrere Crown-Mitarbeiter im Zusammenhang mit Glücksspiel in China verhaftet worden waren, sei der Aktienpreis des Konzerns am 17. Oktober 2016 um 14 % gefallen, erklärte die Kanzlei. Auch in diesem Fall habe man wegen der Schädigung von Anlegern geklagt.

Verbindungen nach Asien im Mittelpunkt

Im Zentrum der Klage soll es um die Verbindungen von Crown zu asiatischen Junkets gehen. Diese hatten 2020 bereits eine Untersuchung der Glücksspielaufsicht New South Wales Independent Liquor and Gaming Authority (ILGA) hervorgerufen. Der Vorwurf: Die Reisevermittler, die reiche Spieler aus Asien zu Crown gebracht haben, sollen in den Crown-Casinos Geld aus kriminellen Machenschaften gewaschen haben.

Crown habe nicht genug unternommen, um dies zu verhindern, heißt es nun in einer Mitteilung der Klägeranwälte:

Vom 11. Dezember 2014 bis zum 18. Oktober 2020 verfügte Crown über unzureichende Systeme und Prozesse, um die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus den Anti-Geldwäsche-Gesetzen zu gewährleisten. Dies umfasst die Einhaltung des internationalen VIP-Geschäfts und des Engagements für ausländische Junket-Reiseveranstalter.

Für die Anleger sei daraus ein Schaden entstanden, erklärte Anwältin Miranda Nagy gegenüber dem Sydney Morning Herald [Link auf Englisch]. Die von Crown eingesetzten Sicherheitsstandards hätten das Unternehmen möglicherweise für kriminelle Aktivitäten in Einrichtungen und beim Bankverkehr anfällig gemacht, so die Juristin.