Aktionstag Glücks­spiel­sucht: Bundes­beauftragter fordert Werbe­einschrän­kungen

Posted on: 27/09/2022, 08:52h. 

Last updated on: 27/09/2022, 09:25h.

Am 28. September findet der Aktionstag Glücksspielsucht 2022 statt. Aus diesem Anlass hat der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert eine Einschränkung der Werbung für Sportwetten gefordert.

Spielautomat
Der Aktionstag Glücksspielsucht widmet sich dem Spielerschutz (Bild: Pixabay)

Der von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und einer Reihe von Spielerschutz-Organisation unterstützte Aktionstag Glücksspielsucht widmet sich auch in diesem Jahr wieder der Aufklärung und Prävention. Dabei steht neben den Gefahren für Kinder aus Spielsucht-belasteten Familien die Glücksspiel-Werbung im Fokus der Initiatoren.

Probleme auf dem Vormarsch?

Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) am 1. Juli des vergangenen Jahres sei laut BZgA das Risiko der Entwicklung eines problematischen oder gar pathologischen Glücksspielverhaltens bei Konsumenten von Online-Glücksspielen besonders hoch. Dazu zählten auch Sportwetten, von denen für Problemspieler sowohl finanzielle wie auch gesundheitliche Gefahren ausgehen könnten.

In einem Statement der BZgA betonte der Beauftragte Burkhard Blienert:

Werbung für Online-Glücksspiel und Sportwetten verbreitet sich rasend schnell. Dieser Trend ist bedenklich, weil hunderttausende von Menschen bereits ein problematisches Spielverhalten haben oder sogar abhängig sind. Ich fordere die Länder eindringlich auf, die Werbung für solche Angebote zu unterbinden. Im Klartext: Keine Sportwetten-Werbung mehr vor 21 Uhr. Weder im Fernsehen, noch im Internet!

Aus Sicht von Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA, gehe es zudem darum, Betroffene für die Risiken des Glücksspiels zu sensibilisieren und rechtzeitig gegenzusteuern. Die Behörde unterstütze dies durch spezielle Programme, mit denen im Problemfall Änderungen im Glücksspielverhalten angeregt würden.

Weitere Forderungen nach Verbot und Prävention

Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS) schließt sich der Forderung nach einer Einschränkung der Glücksspiel-Werbung an. So seien laut Statista allein im vergangenen Jahr über 580 Mio. Euro in Werbemaßnahmen investiert worden.

HLS-Geschäftsführerin Susanne Schmitt erklärte, dass besonders Jugendliche vor der Werbung geschützt werden müssten. Aus diesem Grund sei ein Werbeverbot für das Glücksspiel im Fernsehen und in den sozialen Medien vor 23 Uhr erforderlich.

Auch der Bayerische Automaten-Verband e.V. setzt sich für vorbeugende Maßnahmen zum Spielerschutz ein. Dessen Präsident Andy Meindl erklärte anlässlich des Aktionstags, dass eine frühzeitige Informations-, Aufklärungs- und Präventionspolitik essenziell sei. Dies sei insbesondere wichtig, da die Verbraucher oftmals kaum zwischen legalen Betreibern mit ihrem „maximalen Spieler- und Jugendschutz“ auf der einen und ungeschützten, illegalen Angeboten auf der anderen Seite unterscheiden könnten.

Die HLS betont ebenfalls, dass neben einem Werbeverbot Aufklärung das beste Mittel gegen Spielsucht darstelle. Aus diesem Grund führe die Landesstelle gemeinsam mit weiteren hessischen Spielsucht-Beratungen unter dem Motto „Freispiel oder spielfrei?“ eine umfassende Informationskampagne durch.