Mecklenburg-Vorpommern: Werden 600 Glücksspiel-Arbeitsplätze geopfert?

Posted on: 30/04/2021, 01:03h. 

Last updated on: 30/04/2021, 01:10h.

Den deutschen Bundesländern bleiben noch genau zwei Monate, um sich auf Landesebene an den Glücksspielstaatsvertrag 2021 anzupassen. In Mecklenburg-Vorpommern bereitet das diskutierte Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz der landbasierten Branche derzeit Kopfschmerzen. Dieses könnte 600 Arbeitsplätze in Spielhallen gefährden.

Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schweriner Schloss
Automatenbranche kritisiert Vorhaben neuer Mindestabstände in Mecklenburg-Vorpommern (Bild: Landtag Mecklenburg-Vorpommern)

Gestern hat im Innen- und Europaausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern eine mündliche Anhörung zum Thema stattgefunden. Wie der ISA-Guide berichtet, hätten sich die Vertreter der Automatenbranche dabei kritisch zu der geplanten Erhöhung der Mindestabstände für Spielbetriebe auf 500 Meter geäußert.

Sollte der Landtag die neue Regelung in Kraft setzen, gebe es einen „Kahlschlag“ in der Automatenbranche, erklärt Steffen Rehr, der 2. Vorsitzende der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V.

Zirka zwei Drittel aller Betriebe müssten schließen, um nicht gegen die Mindestabstände zu verstoßen. Ein Ausweichen auf andere Standorte sei nicht realistisch. Von den derzeit 1.200 Arbeitsplätzen in der Branche müsse dann die Hälfte abgebaut werden.

Qualität statt Quantität

Gegen rigide Mindestabstände und die daraus resultierende Schließung zahlreicher familiengeführter Spielstätten sprach sich auch Georg Stecker, der Vorstandssprecher des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW), aus.

Eine bessere Lösung, die sowohl im Interesse der Branche als auch des Spielerschutzes liege, sei eine qualitative Bewertung der Spielbetriebe. Spielhallen, die „nachweißlich anspruchsvolle qualitative Kriterien“ erfüllen, sollten seiner Ansicht nach die Mindestabstände unterschreiten dürfen. Steckers Appell an den Landtag:

Stellen Sie die Qualität des Angebots, des Betreibers und seines Personals in den Mittelpunkt der Regulierung.

Eine derartige Lösung strebt derzeit auch der Landtag von Nordrhein-Westfalen an. Dort sollen Spielhallen-Betreiber, ebenso wie Wettbüros, ihre Mindestabstände auf bis zu 100 Meter reduzieren dürfen, sofern sie nachweisbare besondere Spielerschutz-Maßnahmen ergreifen. Laut Stecker führe eine Reduktion der legalen Standorte nur zu einer Ausbreitung illegaler Angebote und damit zu einer Verringerung des Spielerschutzes. Im Hinblick auf die Eröffnung des Online-Glücksspiel-Marktes könne dies fatal sein.

Dem Online-Glücksspiel zum Opfer geworfen?

Betroffene der Automatenbranche in Mecklenburg-Vorpommern hatten bereits im März eine Online-Petition gestartet, die beim Landtag eingereicht werden soll. Darin aufgeführt sind die gleichen Argumente wie die von Stecker und Rehr. Im Fokus steht die Sorge um den errechneten Verlust der 600 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze.

Diese seien die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Familien. In der Branche arbeiteten zudem überwiegend Frauen. Die Art der Arbeit ermögliche es ihnen, Familie und Beruf gut miteinander zu vereinbaren. Am wenigsten nachvollziehbar sei jedoch der Zeitpunkt der geplanten Neuregelung der Mindestabstände. Dieser erfolge gleichzeitig mit der Legalisierung des Online-Glücksspiels, also mit einer massiven Ausweitung des Glücksspiel-Angebots.

Dann werden SpielerInnen zu jeder Zeit und von jedem Ort Zugriff auf unbegrenzte Glücksspielangebote mit virtuellen Automatenspielen haben. […] Es scheint, als würden die Familienbetriebe und Arbeitsplätze vor Ort einfach geopfert werden und der Markt den großen Internetkonzernen übergeben. Das ist weder sozial, noch gerecht.

Die Verfasser der Petition appellierten daher an den Landtag, der Automatenbranche eine langfristige Perspektive zu geben und die vielen gefährdeten Arbeitsplätze zu sichern. Vor allem forderten sie „eine Gleichbehandlung aller legalen Anbieter“. Mit der neuen Mindestabstandsregelung passiere das Gegenteil.