Spielsüchtiger Rezeptionist wegen Diebstahls von 535.000 Euro angeklagt

Posted on: 09/07/2020, 11:19h. 

Last updated on: 09/07/2020, 11:19h.

Aufgrund seiner Spielsucht soll der Rezeptionschef eines Tiroler Luxushotels seinen Arbeitgeber zwischen 2013 und 2019 um insgesamt 534.805,87 Euro betrogen haben. Am Dienstag musste sich der 53-Jährige daher wegen Untreue und schweren Diebstahls vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten.

Polizist legt Handschellen an
Spielsüchtiger wegen Diebstahls von 535.000 Euro angeklagt (Bild: Pxfuel/Free for commercial use)

Wie die österreichische Kronen Zeitung berichtet, sei der Fall nur aufgedeckt worden, da der Mann seine Tat aufgrund tiefen Schuldbewusstseins gegenüber seinem Chef gebeichtet habe. So sei das Hotel zwar auf Unstimmigkeiten bei Abrechnungen aufmerksam geworden, dabei jedoch von einem Computerfehler ausgegangen.

Die Gelder habe er abgezweigt, indem er bei Kundenzahlungen oder den Abrechnungen von Ski- und Wanderpässen getrickst habe. Die Ermittler hätten später dann mehrere Scheinkonten gefunden und durch Prüfung der Hotel-Buchhaltung das Ausmaß des Diebstahls errechnen können.

Die gestohlenen Gelder habe er über sechs Jahre beim Spielen in Online-Casinos eingesetzt und verloren. Die zuständige Gerichtspsychiaterin, Gabriele Wörgötter, habe bestätigt, dass der Mann an einer schwerwiegenden Form der Spielsucht leide.

Laut den letzten offiziellen Zahlen der österreichischen Organisation Spielsuchthilfe.at suchten sich im Jahr 2017 insgesamt 107.000 Menschen wegen exzessiven Glücksspiels professionelle Hilfe. Für rund 70 % der Betroffenen sei das Online-Glücksspiel der Hauptauslöser ihrer Spielsucht. Die Organisation stuft 40 % der Hilfesuchenden als „schwer spielsüchtig“ ein. 90 % aller Betroffenen seien aufgrund ihrer Spielsucht verschuldet.

Der Mann habe sich bereits in Spielsuchttherapie begeben. Dies und der Umstand seiner Selbstanzeige hätten sich positiv auf das Urteil von Richterin Verena Offer ausgewirkt. Der Rechtsanwalt des Mannes habe zudem betont, dass der Mann seine Tat auch weiterhin hätte vertuschen können, um einer Strafe zu entgehen.

Angeklagter will Summe mit ehrlicher Arbeit zurückzahlen

Die Richterin habe schließlich ein Strafmaß von zwei Jahren Haft ohne Bewährung ausgesprochen. Der Angeklagte habe den Urteilsspruch klaglos angenommen. Er habe sich reuig gezeigt und erklärt, seinen Fehler wiedergutmachen zu wollen.

Es tut mir leid und ich schäme mich. Ich will arbeiten und zurückzahlen, was möglich ist.

Er habe bereits eine neue Arbeitsstelle als Koch in Vorarlberg gefunden. Sein neuer Arbeitsgeber wisse über die Anklage und seine Spielsucht Bescheid. So habe er bereits eine Summe von 18.732 Euro zurückgezahlt.

Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt noch keine abschließende Erklärung abgegeben habe.

Der Mann hoffe daher darauf, unter der Bedingung einer elektronischen Fußfessel bereits nach einem Jahr frühzeitig entlassen zu werden. In dem Fall wolle er unmittelbar in die Arbeit zurückkehren.