Schneller Polizeierfolg in Schleswig-Holstein: Spielhallendiebin war namentlich bekannt

Posted on: 19/05/2022, 02:28h. 

Last updated on: 19/05/2022, 03:46h.

Nomen non est omen hieß es am Dienstag für eine Spielhallenräuberin bei Glückstadt. Zunächst sei die 24-Jährige laut Polizeimeldung auf eine starke Gegenwehr der Spielhallenangestellten gestoßen. Bereits kurz nach der Flucht vom Tatort habe dann schon die Polizei bei ihr geklingelt. Offenbar hatte die Frau bei ihrer Tat nicht nur kein Glück, sondern auch kein gesteigertes Interesse an der Verschleierung ihrer Identität gehabt.

Polizist Schleswig-Holstein
Der Ermittlungsaufwand infolge des Spielhallendiebstahls hielt sich für die Polizei in Grenzen (Quelle: (ots) Landespolizeiamt Schleswig-Holstein)

Tatort 640-Seelen-Dorf

Opfer von Raubstraftaten haben oft mit schweren Auswirkungen der Tat bis hin zu lebenslangen Traumata zu kämpfen.

Bei einem Fall, der sich in dieser Woche im schleswig-holsteinischen Glücksstadt ereignete, könnten sich die Folgen bei der betroffenen Spielhallenangestellten nach dem ersten Schreck jedoch auf ein wiederholtes Kopfschütteln beschränken.

Anfang April veröffentlichte das Bundeskriminalamt seine Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2021. Diese listet 94 registrierte Raubstraftaten gegen Spielhallen im gesamten Bundesgebiet auf. Laut Landeskriminalamt Schleswig-Holstein seien sieben der Taten auf das nördlichste Bundesland entfallen. Fünfmal habe es sich hierbei um schweren Raub gehandelt, zweimal um räuberische Erpressung. Keiner der Fälle habe aufgeklärt werden können.

Wie die Polizeidirektion Itzehoe in einer aktuellen Meldung mitteilt, sei es am frühen Dienstagabend zu einem räuberischen Diebstahl in der 639-Einwohner-Gemeinde Blomesche Wildnis gekommen. Als die Spielhallenaufsicht ihren Posten kurz für den WC-Gang verlassen habe, habe eine anwesende 24-Jährige den Griff in die Kasse gewagt. Dann habe die Täterin das Lokal verlassen.

Spielhallendiebin flieht nach Hause

Offenbar war die Frau jedoch nicht schnell genug. So sei ihr die rückkehrende Mitarbeiterin gefolgt und habe versucht, ihr die entwendeten Scheine abzunehmen. Daraufhin habe die Täterin ihre Beute unter Einsatz von Gewalt verteidigt. Auch einem sich einmischenden Mann gegenüber sei sie handgreiflich geworden. Letztlich habe sie der Angestellten einen Teil des Geldes ausgehändigt, dann sei ihr die Flucht gelungen.

Diese führte die Frau offenbar auf direktem Wege nach Hause, denn die Polizei beschreibt:

Da die Diebin namentlich bekannt war, suchten Beamte im Rahmen der Fahndung ihre Wohnanschrift auf. Dort trafen sie auf die Beschuldigte, die den Diebstahl und ihre Gewaltanwendung einräumte und das Restgeld aushändigte.

Aktuell werde ermittelt, ob die 24-Jährige bereits für eine ähnliche Tat in der Vergangenheit verantwortlich gewesen sein könnte. Im aktuellen Fall sei ein Strafverfahren wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung in die Wege geleitet worden.