Seniorinnen betrogen: 71-jähriger Spielsüchtiger vor Gericht

Posted on: 16/03/2021, 10:54h. 

Last updated on: 16/03/2021, 04:36h.

Vor dem Landgericht Berlin hat am Montag der Prozess gegen einen 71-jährigen Spielsüchtigen begonnen. Der unter dem Spitznamen „Hotte“ bekannte Horst T. soll Geld von Seniorinnen erschwindelt haben, um damit Spielschulden zu begleichen.

Rentner, Senioren, älteres Paar
Symbolbild: Der 71-jährige “Hotte” soll ältere Damen um den Finger gewickelt und betrogen haben. (Bild: Pixabay/Анита Морган )

In der Anklage werden nach Medienmeldungen zehn Seniorinnen genannt, die zwischen Januar 2019 und März 2020 Opfer des mutmaßlichen Betrügers geworden sein sollen. Die älteste von ihnen sei 90 Jahre alt gewesen. Insgesamt habe „Opa Horst“ nahezu 55.000 Euro erbeutet.

Zu aktuell häufigen Betrugsmaschen gehören Corona-Tricks. Beim Corona-Arzttrick meldet sich ein Anrufer und behauptet, ein naher Verwandter liege aufgrund einer Covid-19-Infektion auf der Intensivstation. Ein neues Medikament könne ihn retten. Dafür jedoch komme die Krankenkasse nicht auf, daher solle der Angerufene Bargeld an einen Abholer abgeben und damit die Medikation finanzieren.

Doch auch die Impfstoffknappheit bietet Betrügern Stoff für Ideen. So meldet sich beispielsweise ein vermeintlicher Händler und gibt an, er könnte Impfstoff beschaffen – gegen Bezahlung natürlich.

Senioren, die sich mit solchen Anrufen konfrontiert sehen, wird geraten, umgehend aufzulegen und sich an die Polizei zu wenden. Fremde Personen oder vermeintliche Bekannte sollten auf keinen Fall in die Wohnung gelassen werden.

„Ich bin doch der Peter!“

In den meisten Fälle habe sich „Hotte“ bei den Damen als Verwandter oder Bekannter ausgegeben, unter anderen mit den Worten: „Ich bin doch der Peter!“ Andere Male habe er vorgegeben Arzt oder Polizist zu sein.

Um an das Geld seiner Opfer zu gelangen, habe der Spielsüchtige Notlagen vorgetäuscht. In einem Fall habe er zum Beispiel behauptet, sein Fahrzeug reparieren zu müssen und so 4.000 Euro erbeutet. Einer 84-Jährigen habe er das Konto unter der Behauptung geplündert, ihr bei einem Problem mit ihrer Wohnung helfen zu wollen.

Der Staatsanwaltschaft ist der Senior kein Unbekannter. Nach dpa-Meldungen sei er zuletzt im Jahr 2013 verurteilt zu mehren Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden sein. Im Jahr 2018 aus der Haft entlassen, habe er jedoch sofort wieder gespielt und beim Pokern neue Schulden angehäuft. Daraufhin habe er begonnen, die Seniorinnen zu betrügen. Vor Gericht erklärte er als Motiv für seine Taten:

Ich bin eben spielsüchtig von klein auf. Arbeit auf dem Friedhof, nach Feierabend spielen.

Nun jedoch soll sich, so erklärte er dem Richter, alles ändern. Er versuche, „aus dem Schlamassel“ herauszukommen. Helfen solle ihm dabei eine Frau. Diese gehöre zu den Betrogenen, er wolle jedoch nicht preisgeben, um wen es sich handele.

Wohnhaft dagegen sei er bei einer anderen Dame aus Berlin-Kreuzberg. Bei ihr handele es sich allerdings nicht um seine Partnerin, er lebe nur mit ihr zusammen und lasse die Finger vom Glücksspiel.

Ob ihn diese Beteuerungen vor einer Gefängnisstrafe bewahren, ist angesichts der Vorstrafen ungewiss. Die Verhandlung soll am morgigen 17. März fortgesetzt werden.