Griechischer Glücks­spiel­konzern OPAP zu Millionen­strafe verurteilt

Posted on: 02/10/2023, 05:54h. 

Last updated on: 02/10/2023, 05:54h.

In Griechenland ist der Glücksspielkonzern OPAP seit Freitag mit einer Millionenstrafe konfrontiert. Die Wettbewerbsbehörde HCC gab Ende vergangener Woche bekannt, das Unternehmen aufgrund von Verstößen mit einer Geldstrafe in Höhe von 24,5 Mio. Euro belegt zu haben. OPAP kündigte an, Einspruch gegen die Millionenstrafe zu erheben.

Lotto Griechenland
OPAP protestiert gegen die Millionenstrafe (Bild: OPAP)

Die Behörde begründet die Millionenstrafe für OPAP mit der illegalen Ausnutzung seiner Marktmacht in Griechenland. Gegen diese hatten zuvor der Verband freier Lotterie-Agenten sowie weitere Lotto-Verkäufer protestiert.

Sie werfen OPAP vor, gegen das Gesetz für den freien Wettbewerb in Griechenland verstoßen zu haben, indem das Unternehmen unerlaubt Vorteile aus seiner früheren Monopolstellung gezogen habe. Dabei habe es die Lotto-Verkäufer zu Exklusivverträgen genötigt, obwohl diese illegal seien.

Die HCC erklärt in ihrem Urteil [Seite auf Englisch]:

Insbesondere durch Art. 13 des Vermittlungsvertrags 2017 erlegt die OPAP den Agenturen in Bezug auf Nebendienstleistungen ein Wettbewerbsverbot und eine Ausschließlichkeits-Klausel in ihrem Namen sowie im Namen der Unternehmen ihrer Gruppe oder Dritter, mit denen sie Kooperationsbeziehungen unterhält, auf.

Hinzukomme die Festsetzung unlauterer Verkaufspreise und die Beschränkung des Vertriebs von technischen Geräten. Auch dies sei aus Sicht der Behörde illegal. Aufgrund des langen Zeitraums von 2017 bis 2021 und der weiten Verbreitung der strittigen Praxis sei die hohe Geldstrafe angemessen.

OPAP protestiert gegen Millionenstrafe

Der verurteile Glücksspielkonzern protestierte umgehend gegen die Millionenstrafe. OPAP sei mit dem Urteil nicht einverstanden, so das Unternehmen. Es respektiere die wichtige Rolle der Verwaltungsbehörden, heißt es in der Erklärung. Die Entscheidung halte OPAP jedoch „für völlig unbegründet“, weshalb dagegen Einspruch eingelegt werde.

Der Lotterie-Betreiber betonte zudem seine Gesetzestreue:

Für OPAP ist die vollständige Einhaltung der Gesetze, die die Aktivitäten der Unternehmen der Gruppe regeln, einschließlich des Wettbewerbsrechts, eine ständige und strenge Politik und Verpflichtung.

Das Urteil stütze sich laut OPAP auf falsche Annahmen und Voraussetzungen. Dies werde bei der Bemessung der Geldbuße offensichtlich. So habe die HCC viel zu hohe Schätzungen der Höhe der in dem Bereich gemachten Umsätze getroffen.

Das Lotto-Geschäft stelle lediglich einen Teil der Einkünfte von OPAP dar. Die Millionenstrafe sei somit zu hoch gegriffen. Ob der Protest von OPAP dazu beiträgt, die hohe Geldstrafe zu mildern oder abzuwenden, ist derzeit nicht abzusehen.