Schweizer Gericht: Olma-Säu­li­rennen geneh­migungs­pflich­tiges Geld­spiel

Posted on: 15/04/2025, 05:40h. 

Last updated on: 14/04/2025, 05:26h.

  • Ob es sich beim Olma-Säulirennen um Glücksspiel handelt, wurde vor dem höchsten Gericht der Schweiz verhandelt.
  • Das Bundesgericht bestätigte dies nun.
  • Geklagt hatte die Gespa, die das Event nicht als reines Sportereignis bewertet.

In der Schweiz sind die Rennen junger Schweine eine jahrhundertealte Tradition. Diese stand nun auf einem rechtlichen Prüfstand, denn die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa sah Klärungsbedarf hinsichtlich des Glücksspielcharakters der Rennen.

Schweinerennen
Handelt es sich bei den Rennen um Glücksspiel? (Bild: Flickr/A. Laporte, CC BY 2.0)

Auslöser der juristischen Auseinandersetzung war das Olma-Säulirennen im Kanton St. Gallen. Für dieses hatte der Veranstalter am 25. August 2021 eine Bewilligung für zur Durchführung lokaler Sportwetten beantragt. Diese war am 17. September 2021 durch die Stadtpolizei St. Gallen erfolgt.

Das Bundesgericht bestätigt in seinem Urteil, dass kantonale Behörden sogenannte Kleinspiele wie lokale Sportwetten, Lotterien und Pokerturniere bewilligen dürfen. Bei diesen geht es nicht um professionell veranstaltetes Glücksspiel, sondern lokale Veranstaltungen, deren Erlöse den Gemeinden oder anderen guten Zwecken zugutekommen. Zugleich betonte das höchste Gericht, dass derartige Genehmigungen zur Prüfung an die Gespa weitergeleitet werden müssen.

Bereits im Jahr 2019 hatte die Gespa die Kantonspolizei informiert, dass lokale Sportwetten nur für sportliche Ereignisse genehmigt werden dürfen. Events wie das Olma-Säulirennen zählten nicht dazu, weshalb es sich um ein genehmigungspflichtiges Geldspiel handele.

Gericht bestätigt Gespa-Anspruch

Aus diesem Grund habe der Kanton die Bewilligung der Geldspielaufsicht zur Prüfung vorlegen müssen. Dies sei jedoch nicht geschehen, weshalb die Gespa Anfang Oktober 2021 rechtliche Schritte einleitete.

Nachdem der Antrag vom Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St. Gallen abgelehnt worden war, wandte sich die Gespa an das zuständige Verwaltungsgericht. Da dieses die Behörde als nicht beschwerdefähig ansah, landete der Fall vor dem Bundesgericht.

Die Bundesrichter urteilten über die Frage, ob die Gespa „befugt ist, die Rechtmäßigkeit von kantonalen Kleinspielbewilligungen umfassend zu überprüfen“. Dazu heißt es in dem Urteil des Gerichts:

Es stellte fest, dass die Gespa grundsätzlich das Recht hat, gegen kantonale Entscheide Beschwerde einzulegen, jedoch nur, wenn dies in den Aufgabenbereich der Gespa fällt.

Dies sei bei dem verhandelten Sachverhalt grundsätzlich der Fall, da die Gespa die lokalen Bewilligungen auf ihre Bundesrechtskonformität hin überprüfe. Da die Behörde diese beim Olma-Säulirennen beanstandet, gibt das Gericht dem Einspruch der Gespa recht.

Somit dürfte nun noch einmal überprüft werden, um es sich bei der Veranstaltung nicht doch um ein sogenanntes Großspiel handelt. Bei diesem obliegt die Genehmigung bei der Gespa.