Lootboxen: Irisches Justizministerium sieht keinen Handlungsbedarf
Veröffentlicht am: 2. Oktober 2018, 11:56 Uhr.
Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2018, 12:49 Uhr.
Seit einiger Zeit regt sich international Widerstand gegen Lootboxen in Online- und Konsolenspielen. Im Gegensatz zu anderen Staaten sieht das Justizministerium von Irland keinen Grund für ein Vorgehen gegen die In-Game-Käufe. Bei Lootboxen handele es sich nicht um Glücksspiel und somit fielen diese nicht in ihr Ressort, ließ die Behörde wissen.

Umschwung nach Unterzeichnung internationaler Erklärung
Noch vor knapp zwei Wochen sandte Irland andere Zeichen: Brendan Mac Namara, Chef der im irischen Justizministerium beheimateten Abteilung für Glücksspielpolitik, unterzeichnete gemeinsam mit Vertretern von 15 weiteren Ländern eine Erklärung zum Thema Lootboxen.
In dem Schreiben, das die britische Glücksspielkommission veröffentlicht hatte, wurden die Gefahren, die die Lootboxen, insbesondere für junge Spieler bedeuten können, streng angemahnt. Die Glücksspielautoritäten von Gibraltar bis Washington setzten auf die Kooperation der Hersteller, schlossen aber auch künftige Gesetzesänderungen nicht aus.
Die Experten warnten davor, die Grenze zwischen Spiel und Glücksspiel verschwimmen zu lassen und stuften die, in Spielen wie „Fortnite“ und „Counter-Strike – Global Offensive“ etablierten, kostenpflichtigen Beuteboxen klar als Glücksspiel ein.
Während Länder wie Belgien und die Niederlande schon zuvor Konsequenzen gezogen und Spiele mit Lootboxen komplett verboten haben, scheint das irische Justizministerium, dem die nationale Glücksspielaufsicht und somit auch Mac Namara untersteht, nun eine andere Sicht auf die Dinge zu haben.
Neuregelung der irischen Glücksspielpolitik geplant
Derzeit berät die irische Politik über eine Anpassung der Glücksspielgesetzgebung des Landes. Ein Punkt auf der Liste ist die Einführung einer unabhängigen Regulierungsbehörde.
Der Staatsminister des Justizministeriums, David Stanton, ließ jetzt in einer Rede vor dem irischen Senat durchscheinen, dass er die Thematik rund um die Lootboxen nicht in diesem Haus angesiedelt sieht:
Es ist nicht die Aufgabe (des Justizministeriums), Spieleentwickler in Bezug darauf, wie ihre Spiele funktionieren oder ob sie In-Game-Käufe anbieten, zu regulieren.
Ganz normale Verkaufsaktivitäten
Laut Stanton fallen die Lootboxen in den Bereich des normalen Verbraucherrechts. Schließlich würden die Käufe im Spiel als Möglichkeit beworben, die eigenen Erfolgschancen zu erhöhen. Somit handele es sich bei den Käufen im Wesentlichen um kommerzielle oder E-Commerce-Aktivitäten.
Dem entgegen stünden Spiele, die die Möglichkeit bieten, Wetten zu platzieren oder für finanzielle Belohnungen Risiken einzugehen. Diese müssten nach Stanton als Glücksspiel klassifiziert werden.
Inwieweit ein möglicher finanzieller Anreiz oder doch die Berechenbarkeit des Gewinns und die Einsätze für die Einordnung als Glücksspiel maßgeblich sind, wird im irischen Justizministerium wohl noch intern geklärt werden müssen.
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