Dänemark: Glücksspiel­aufsicht rügt Online-Casino-Betreiber LeoVegas

Posted on: 02/11/2021, 02:03h. 

Last updated on: 04/11/2021, 07:34h.

Die dänische Glücksspielaufsicht Spillemyndigheden hat dem Online-Casino-Betreiber LeoVegas eine offizielle Rüge erteilt. Wie die Behörde auf ihrer Internetseite mitteilt, hatten stichprobenhafte Überprüfungen mehrere Verstöße gegen Geldwäsche- und Spielschutzvorgaben seitens des schwedischen Anbieters zu Tage gefördert. Die den Versäumnissen zugrundeliegenden internen Abläufe seien jedoch bereits überarbeitet.

Glücksspiel Dänemark Spillemyndigheden
Die Glücksspielaufsicht von Dänemark hat Online-Casino-Betreiber LeoVegas eine Rüge erteilt (Quelle:spillemyndigheden.dk)

Stichproben bei LeoVegas: 25 % Treffer

Wie Spillemyndigheden in seinem jüngst veröffentlichten Statement [Seite auf Dänisch] erklärt, hatten sich die nun bemängelten Vorfälle hauptsächlich in den Jahren 2017 bis 2019 ereignet. Bei der Überprüfung der Aktivitäten von 20 auf der dänischen LeoVegas-Seite aktiven Spielern seien die Kontrolleure mehrfach fündig geworden.

Der in Stockholm gegründete und ansässige Glücksspiel-Anbieter LeoVegas ist eine Tochter der börsennotierten maltesischen LeoVegas AB mit Sitz auf Malta. In Dänemark ist das Unternehmen seit 2016 am Markt und betreibt mehrere Domains. Jüngst verlängerte die Glücksspielaufsicht die Lizenz der Schweden für fünf Jahre bis 2026. In Deutschland operiert das Unternehmen aktuell mit einer Lizenz aus Schleswig-Holstein.

So seien bei fünf der untersuchten Nutzer Verstöße gegen die Regeln des dänischen Geldwäschegesetzes durch den Glücksspielbetreiber festgestellt worden. LeoVegas habe es den Spielern ermöglicht, jeweils zwischen 1,2 Mio. und 1,67 Mio. DKK (rund 160.000 bis 220.000 EUR) auf ihre Online-Spielerkonten einzuzahlen, ohne die Herkunft des Geldes zu prüfen.

Entsprechend habe der Anbieter keine Kenntnis darüber gehabt, ob das Geld aus kriminellen Quellen stamme. Damit habe LeoVegas gegen die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und seine gesetzliche Untersuchungspflicht verstoßen.

Wiederholung ausgeschlossen?

In vier der fünf Fälle seien zudem Verstöße gegen die Meldepflicht des Online-Casinobetreibers festgestellt worden. So habe LeoVegas das staatliche Geldwäsche-Sekretariat jeweils erst 10 bis 22 Monate nach den Vorkommnissen über die verdächtigen Transaktionen informiert. Zum Zeitpunkt der Meldungen sei dem Anbieter bereits klar gewesen, dass die entsprechenden Spielerkonten einer Überprüfung durch die Glücksspielaufsicht unterzogen worden waren.

Bis auf die nun erteilte Rüge hat LeoVegas keine weiteren Konsequenzen aus den Ermittlungen zu erwarten. So hebt Spillemyndigheden in seiner Mitteilung hervor, dass das Unternehmen glaubhaft gemacht habe, zuvor mangelhafte interne Prozesse angepasst zu haben, um ähnliche Vorfälle auszuschließen:

Aus den Strafverfolgungen ergibt sich für LeoVegas keine Handlungspflicht, da LeoVegas erklärt hat, dass es zum 1. Januar 2020 neue Geschäftspraktiken eingeführt hat. In ähnlichen Fällen solle die Sorgfaltspflicht gegenüber den Kunden nun früher greifen und entsprechende Ermittlungen somit zügiger durchgeführt werden können. LeoVegas hat auch erklärt, dass sich die Geschäftsabläufe für Meldungen ab dem 1. Januar 2020 geändert haben, so dass in ähnlichen Fällen das Geldwäschereisekretariat sofort benachrichtigt werde.

Generell, so die Warnung der Glücksspielaufsicht, müsse deutlich sein, dass es sich bei der Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden und der Untersuchungs- und Anzeigepflicht im Geldwäschegesetz um absolut grundlegende Regeln für Betreiber von Online-Glücksspiel handele. Verstöße würden auch weiterhin mit Sanktionen wie Rügen bis hin zu einstweiligen Verfügungen geahndet.