Prozessende in Offenburg: Spielhallen­räuber zu Gefängnisstrafen verurteilt

Posted on: 24/06/2020, 01:17h. 

Last updated on: 24/06/2020, 01:17h.

Das Landgericht im baden-württembergischen Offenburg hat gestern zwei Männer wegen mehrerer Überfälle auf Glücksspielstätten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die 22- und 25- jährigen Täter hatten sich vor Gericht reuig gezeigt. Von der Beute fehlt jedoch jede Spur.

Landgericht Offenburg
Das Landgericht Offenburg verurteilte gestern zwei Spielhallenräuber zu mehrjährigen Haftstrafen. (Quelle:de.m.wikipedia.org/Bubo, licensed under CC BY-SA 3.0)

Haftstrafen für Überfall-Serie

Gestern endete in Offenburg ein Prozess gegen zwei Spielhallenräuber. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer zwischen Oktober und Dezember 2019 ein Wettbüro und zwei Spielhallen in der Stadt Lahr am Westrand des Schwarzwaldes überfallen hatten.

Einer der beiden Räuber hatte dabei zudem einen schweren sexuellen Übergriff an einer Casino-Angestellten begangen. Er muss für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Sein Komplize wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Mit der Wiedereröffnung der Spielhallen scheint auch das Geschäft für Spielhallenräuber wieder zu florieren. Allein in der vergangenen Woche machten Überfälle auf Spielstätten in Geseke, Velbert, Grevenbroich und Erfurt Schlagzeilen.

Mit seiner Entscheidung blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte mit Hinweis auf den hohen Planungsgrad jeweils ein Strafmaß von sechs bzw. sechseinhalb Jahren verlangt.

Schwerer Raub und sexueller Übergriff

Begonnen hatte die Serie am 20. Oktober vergangenen Jahres mit einem Überfall auf ein Wettbüro, in dem der 25-jährige Täter zuvor Stammgast gewesen sei. Knapp einen Monat später, am 23. November, schlugen die Männer in einer Spielothek im Lahrer Stadtteil Mietersheim zu.

Die Ermittlungen hatten ergeben, dass die beiden Männer die Überfälle professionell geplant und die Spielstätten im Vorfeld ausgekundschaftet hatten. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, von Tat zu Tat eine „Optimierung der Ausführung“ vorgenommen zu haben. Auch sei ein Anstieg der kriminellen Energie erkennbar gewesen.

Am 8. Dezember folgte der dritte Überfall. Hierbei sei der 22-jährige Angeklagte mit einem Stemmeisen, einer Axt und einer Pistole bewaffnet in ein Spielcasino eingedrungen. Bei der Tat habe er die anwesende Spielhallenangestellte am Gesäß, an der Brust und im Schritt angefasst. Vor Gericht bestritt der Mann eine sexuelle Motivation der Berührungen.

Die angeklagte schwere räuberische Erpressung in zwei Fällen und den schweren Raub hatten beide Täter im Prozess eingeräumt und ihre Opfer um Entschuldigung gebeten. Als Hauptverantwortlichen hatten sie jedoch den jeweils anderen bezeichnet.

Neben den Haftstrafen wurden die Männer auch zur Rückzahlung der Beute in Höhe von mutmaßlich 10.500 Euro verurteilt. Wohin das Geld geflossen war, konnte in der Verhandlung nicht geklärt werden.