Glücksspiel-Sponsoring: Sportvermarkter verklagt FC Liverpool auf Millionenbetrag

Posted on: 10/06/2020, 01:14h. 

Last updated on: 10/06/2020, 04:03h.

Die Sportvermarktungsfirma Winlink hat den englischen Premier League-Club FC Liverpool auf Zahlung von 1,125 Millionen GBP (ca. 1,26 Millionen Euro) verklagt. Wie das Newsportal SportsPro Media [Link auf Englisch] am Dienstag berichtet hat, sei der Betrag Teil einer ausstehenden Vermittlungsprovision für einen Sponsoring-Deal zwischen dem Champions League-Sieger und dem Glücksspiel-Anbieter BetVictor.

Fan-Artikel FC Liverpool
Sportvereine und Sponsoren verdienen durch Werbung viel Geld. (Pixabay)

Bei einer gerichtlichen Anhörung vor dem Liverpool High Court argumentierte Winlinks-Anwalt Andrew Sutcliffe am Montag, dass die Agentur den Fußballverein an das Sportwetten-Unternehmen vermittelt habe. So sei ein Sponsoring-Vertrag im Wert von 15 Millionen GBP (ca. 16,8 Millionen Euro) zustande gekommen.

Der FC Liverpool hatte BetVictor im Jahre 2016 als seinen offiziellen Trikot- und Ausrüstungssponsor vorgestellt. Der Deal endete nach der Saison 2018/2019.

Winlink zählt in Europa zu den bekannten Vermittlern zwischen Buchmachern und Profivereinen. Das Unternehmen hat bereits Deals zwischen Sportwettenanbietern und europäischen Top-Clubs wie Inter Mailand, Juventus Turin und Arsenal London eingefädelt.

Wie kam der Glücksspiel-Deal zustande?

Am ersten Verfahrenstag stritten die Anwälte beider Seiten darüber, wie der Sponsoring-Vertrag zwischen BetVictor und dem FC Liverpool geschlossen wurde.

Während die Anwälte des FC Liverpool vorgebracht haben, dass der Millionen-Deal durch die Bekanntschaft von Partnerschafts-Managerin Rafaella Valentino und BetVictor-CEO Andreas Meinrad entstanden sei, fordern die Klageanwälte von Winlink eine Kompensation für die Vertragsanbahnung. Das Unternehmen, so Rechtsanwalt Sutcliffe, habe:

signifikante Zeit und Anstrengung darauf verwendet, die Beziehung zwischen Liverpool und BetVictor aufzubauen.

Um die Provision zu erhalten, habe Winlink lediglich zwei Vertragsbedingungen erfüllen müssen. Hierzu habe das gegenseitige Bekanntmachen der Parteien und der Abschluss eines Sponsoring-Vertrages gehört. Beide Voraussetzungen lägen vor und begründeten damit die Zahlung der Provision.

Liverpool-Anwalt Robert Anderson sehe dies anders. Zwar habe Winlink die Parteien im Jahre 2013 zusammengeführt, der Vertragsabschluss zwischen BetVictor und dem Verein habe aber erst im Jahre 2016 stattgefunden und basiere nicht auf den Vermittlungsbemühungen.

Das Verfahren ist noch bis zum 12. Juni 2020 angesetzt. Bis dahin haben beide Seiten Zeit, weitere Argumente vorzubringen. Die Entscheidung des Gerichts wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.