Englische Praxismanagerin finanzierte Glücksspielsucht aus NHS-Geldern

Posted on: 12/07/2019, 12:39h. 

Last updated on: 12/07/2019, 01:30h.

Die britische Praxismanagerin Karen Evans (44) aus Hyde im Großraum Manchester wurde zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, weil sie den staatlichen Gesundheitsdienst (NHS) und eine Arztpraxis um mehr als 700.000 Euro betrog, um auf ihrem Handy Glücksspiele spielen zu können.

Frau nutzt Smartphone
Eine Praxismanagerin aus der Nähe von Manchester stahl fast 700.000 Euro, um Glücksspiele auf dem Handy spielen zu können. (Bild: Pixabay)

Mit gefälschten Patientenakten an Geld gelangt

 

Karen Evans, Managerin einer Arztpraxis, fälschte Hunderte von Patientenakten, um Geld für Medikamente, Löhne und Medizinbedarf über einen Zeitraum von 15 Monaten auf ihre beiden Bankkonten umzuleiten. Die zweifache Mutter gab das Geld für das Online Glücksspiel aus, beispielsweise bei Sky Bet, Gala Bingo und Bet Fred.

Der Betrug der Praxismanagerin wurde schließlich von Ärzten der betroffenen Arztpraxis, der Failsworth Group, entdeckt. Diese mussten einen Überziehungskredit in Höhe von 25.000 Pfund Sterling (ca. 28.000 Euro) aufnehmen, um die Gehälter ihrer Angestellten bezahlen zu können und beauftragten Evans daraufhin mit der Erstellung eines Finanzberichtes.

Hyde bei Manchester
Karen Evans stammt aus Hyde im Großraum Manchester. (Bild: Wikipedia)

Statt diesen zu liefern, blieb sie in den folgenden Wochen der Arbeit fern und schrieb einige E-Mails, aus denen hervorging, dass die finanzielle Situation besser sei als sie tatsächlich war. Die Ärzte beauftragten daraufhin Evans Stellvertreterin mit Nachforschungen und mit der Revision einiger Konten.

Dabei kam noch am selben Tag heraus, dass das Geschäftskonto um 31.000 Pfund Sterling überzogen war. Es wurde festgestellt, dass Gelder auf zwei getrennte Konten geflossen waren, die unter dem Namen der Angeklagten liefen. Weitere Nachforschungen zeigten, dass in 327 Einzeltransaktionen insgesamt 582.265 Pfund Sterling (ca. 648200 Euro) zusätzlich zum Gehalt der Praxismanagerin, das rund 42.000 Euro jährlich betrug, auf die Konten überwiesen wurden.

Die erste Zahlung in Höhe von 2.100 Pfund Sterling erfolgte bereits einen Monat nach der Einstellung von Evans. Diese war im Dezember 2016 in der Annahme eingestellt worden, dass es sich um eine „erfahrene und gut qualifizierte Managerin“ handele.

Wie die Polizei später herausfand, hatte Evans zwischen 2012 und 2016 bereits 77.000 Pfund Sterling (ca. 86.000 Euro) aus der Praxis eines anderen Hausarztes im nahegelegenen Hattersley gestohlen, indem sie Papiere über Medizinbedarf gefälscht hatte.

 

Finanzielle und ethische Folgen für Ärzte und Patienten

 

Bei Überprüfung der Patientenakten stellte sich heraus, dass die Praxismanagerin 323 Akten fälschte, um beispielsweise Zahlungen des öffentlichen Gesundheitssystems NHS [Seite auf Englisch] auf ihr Konto umzuleiten. In neun der Patientenakten hatte sie vermerkt, dass es sich bei den von den Ärzten erbrachten Leistungen um eine Sterbebegleitung handelte.

Bei den betroffenen Patienten handelte es sich jedoch nicht um Sterbenskranke. Von den fälschlichen Angaben verunsichert, mussten die Ärzte ihren Patienten dies mehrfach versichern.

Infolge des Betruges mussten vier der fünf betroffenen niedergelassenen Ärzte die Praxis verlassen oder vorzeitig in den Ruhestand gehen. Staatsanwalt Duncan Wilcock sagte:

„Die Arztpraxis wurde von fünf Ärzten, die hier arbeiteten, als kleines Unternehmen geführt. Seitdem ist nur noch einer dieser fünf Partner hier, die anderen vier sind in direkter Folge der Handlungen der Beklagten entweder in Vorruhestand gegangen oder haben neue Stellen angenommen.“

Evans Verteidiger, Robert Smith, sagte zur Strafmilderung:

„Dies ist eine Frau, die viele Schwierigkeiten im Leben hatte und unter häuslicher Gewalt und Drogenmissbrauch litt. Trotz dieser Schwierigkeiten, mit denen sie konfrontiert war, war sie eine gute Mutter und hat auch ein Enkelkind.“

Das Geld, das sie für das Glücksspiel und die Urlaube ausgab, hätte sie nach Angaben des Anwalts leicht durch ihre Arbeit aufbringen können und sie sei eine Frau, die ihr Leben über die Jahre in den Griff bekommen hatte. Doch sie habe ein Alkoholproblem gehabt und sei von Codein abhängig gewesen und um dem zu entrinnen, habe sie zu Glücksspiel-Apps auf ihrem Smartphone gegriffen.

Einmal gewann sie 120.000 Pfund Sterling (rund 134.000 Euro) und eine Flasche Champagner, verlor den Gewinn aber innerhalb von wenigen Tagen bei weiteren Wetten. Ihre Sucht habe auch weiterbestehen können, weil die Glücksspielunternehmen dies erlaubten.

Erst Anfang des Monats verpflichteten sich die fünf größten britischen Glücksspielunternehmen, ihre Abgaben für Wohltätigkeitszwecke auf ein Prozent ihres Jahresumsatzes zu erhöhen. Damit stehen in Großbritannien jährlich künftig rund 66 Millionen Euro unter anderem für die Behandlung der Glücksspielsucht zur Verfügung. Glücksspielanbieter hoffen, dass es so nicht zur Einführung einer vielfach geforderten Pflichtabgabe kommt.

Der Argumentation des Anwalts folgte Richter Maurice Greene nicht. Er sagte, Evans Handlungen seien „kalkuliert und grausam“ gewesen und sie habe den Patienten, die nicht sterbenskrank gewesen seien, viel Kummer bereitet. Zudem hätte sie die Verschuldung einer Praxis verursacht und schon zuvor eine andere Arztpraxis betrogen.

Das Geld habe sie aufgrund ihrer Glücksspielsucht gestohlen, ernsthafter Schaden sei jedoch entstanden, weil sie ihre Vertrauensstellung missbraucht und den Opfern ernsthafte Schäden zugefügt habe.

Vor dem Gericht in Manchester bekannte sich Evans schuldig und wurde wegen Amtsmissbrauchs zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.