Britische Glücksspiel­aufsicht räumt Zweifel an Bonitäts­prüfungen aus

Posted on: 08/09/2023, 08:58h. 

Last updated on: 08/09/2023, 08:58h.

Seit Monaten ernten die britische Regierung und die Glücksspielaufsicht Kritik an geplanten Bonitätsprüfungen. Nun bezieht Andrew Rhodes, CEO der Glücksspielbehörde UK Gambling Commission (UKGC), Stellung zur Prüfung der finanziellen Risiken von Spielern.

Kreditkarten
Spieler in Großbritannien sollen künftig auf ihre Kreditfähigkeit hin geprüft werden. (Bild: Pixabay)

Nach Veröffentlichung des Whitepapers zur Glücksspielregulierung in Großbritannien leitete die UKGC im Juli eine dreimonatige Konsultationsphase ein. Im Rahmen dieser Konsultation seien Rhodes zufolge zahlreiche Missverständnisse hinsichtlich der Bonitätsprüfungen aufgetaucht.

Rhodes erklärt in seiner Stellungnahme [Seite auf Englisch]

In den letzten sechs Wochen haben wir in direkten Reaktionen auf die Konsultation sowohl in den Medien als auch in den sozialen Medien eine erhebliche Menge an Fehlinformationen über die vorgeschlagenen Prüfungen finanzieller Risiken gesehen.

Daher habe die UKGC nun eine Reihe von Fragen und Antworten veröffentlicht, um die Vorschläge der Behörde zur Erhöhung des Spielerschutzes zu verdeutlichen.

Schutz der am stärksten gefährdeten Spieler durch Bonitätsprüfungen

Zu den Kernpunkten der Vorschläge gehöre, dass Bonitätsprüfungen ausschließlich bei jenen Spielern geplant seien, bei denen ein Risiko feststellbar sei. Es handele sich dabei schätzungsweise um rund 3 % aller Spielerkonten.

Die Überprüfung finanzieller Risiken solle in erster Linie über eine Kreditauskunft erfolgen. Sie habe keinerlei Auswirkung auf die Kreditwürdigkeit der Spieler. Nahezu alle Glücksspielkunden hätten der UKGC zufolge eine Bonitätsreferenzdatei, die einfach überprüft werden könne. Nur in wenigen Fällen werde ein Kunde gebeten, einer eingeschränkten Datenweitergabe über einen Finanzdienstleister zuzustimmen.

Im Juli dieses Jahres wandte sich UK Finance, ein Branchenverband für britische Bank- und Finanzdienstleister, an die britische Datenschutzbehörde UK Information Commissioner’s Office (ICO). Dabei erfragte UK Finance, wie Bonitätsprüfungen und entsprechende Kreditauskünfte durch Finanzdienstleister hinsichtlich des Datenschutzes an Glücksspielbetreiber weitergegeben werden dürften. In seiner Antwort stellte das ICO klar, dass derartige Kreditauskünfte zwar zulässig seien, aber auf das erforderliche Maß beschränkt werden müssten.

Lediglich, wenn keine Kreditauskunft vorliege und ein Spieler einer Datenweitergabe über einen dritten Finanzdienstleister nicht zustimme, werde er dazu aufgefordert, seine finanziellen Verhältnisse offenzulegen. Die UKGC schätze, dass demnach rund 0,3 % der Spieler dazu aufgefordert würden, Informationen wie Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge vorzulegen.

Darüber hinaus seien Überprüfungen öffentlich zugänglicher Daten geplant, um die Risikoanfälligkeit der Spieler zu überprüfen. Auf diese Weise solle beispielsweise festgestellt werden, ob ein Spieler insolvent sei. Diese Prüfung werde bei rund 20 % der Spielerkonten durchgeführt.

Pauschale Vorschriften, welche Maßnahmen Anbieter im Anschluss an die Überprüfung der Spieler ergreifen müssten, schlage die UKGC nicht vor. Die auf diese Weise gesammelten Informationen seien beim Spielerschutz ebenso zu berücksichtigen wie weitere Indikatoren für eine mögliche Gefährdung.