Automaten­wirtschaft warnt in Aufklärungs­video vor Fun Games

Posted on: 13/04/2023, 11:42h. 

Last updated on: 13/04/2023, 11:46h.

Die deutsche Automatenwirtschaft macht derzeit darauf aufmerksam, dass sich illegale Spielautomaten zunehmend ausbreiten. Dazu gehören auch die sogenannten Fun Games . Für Aufklärung soll nun ein siebenminütiger Film sorgen, den der Bayerische Automatenverband (BAV) zusammen mit dem Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) und die Rechtsanwaltskanzlei Benesch & Partner verwirklicht haben.

BAV-Präsident Andy Meindl, Mirko Benesch (Kanzlei Benesch & Partner), FGA-Vorsitzende Sabine Dittmers-Meyer
BAV-Präsident Andy Meindl, Mirko Benesch (Kanzlei Benesch & Partner) und FGA-Vorsitzende Sabine Dittmers-Meyer präsentieren den Film zu illegalen Fun Games. (Bild: Bayerischer Automaten-Verband e. V.)

Unterstützung hätten sie dabei einer gemeinsamen Presserklärung zufolge vom Bundesverband Automatenunternehmer (BA) erhalten. Der Film richte sich vornehmlich an staatliche Stellen, aber auch an potenzielle Spieler.

Illegale Spielautomaten ohne Auszahlungsoption

Der Aufklärungsfilm zeigt, worin die Unterschiede zwischen den sogenannten Fun Games Automaten und legalen Spielautomaten liegen. So gebe es bei den Fun Games beispielsweise eine Einzahlungs-, aber keine Auszahlungsoption. Eine Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt fehle bei diesen Geräten ebenso wie eine CE-Kennzeichnung.

Oftmals seien die Fun Games-Automaten darüber hinaus mit Aufklebern mit der Aufschrift „Nur zur Unterhaltung“ oder „Keine Auszahlung“ versehen. Komme es zu einem Gewinn, werde dieser dementsprechend nicht am Automaten, sondern bar hinter dem Tresen ausbezahlt.

Auf die Problematik der sogenannten Fun Games wies bereits eine Anfang 2022 veröffentlichte Feldstudie des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V. hin. Für die Untersuchung habe der Geschäftsführer des Vereins Spielstätten in 13 deutschen Bundesländern aufgesucht. Dabei habe er in 1.408 Spielstätten illegale Spielautomaten vorgefunden, bei knapp 45 % von ihnen habe es sich um Fun Games-Automaten gehandelt.

Fun Games-Automaten als Gefahr für Spieler und legale Glücksspielanbieter

Der Aufklärungsfilm richte sich Andy Meindl, dem Präsidenten des Bayerischen Automaten-Verbandes, zufolge neben den Behörden an die Spieler. Sie müssten maximalen Schutz genießen. Darüber hinaus müsse jedoch auch die Steuerhinterziehung verhindert werden.

Hierzu kommentierte Sabine Dittmers-Meyer, Vorsitzende des Fachverbandes Gastronomie-Aufstellunternehmer:

Illegale Glücksspielgeräte sind nicht nur ein Risiko für die Spielenden, sondern auch für den Staat und die legalen Anbieter. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass illegal betriebene Fungames-Automaten [sic!] keine Chance haben und die Spielerinnen und Spieler maximal geschützt werden.

Behörden stünden verschiedene Mechanismen zur Verfügung, um gegen die Fun Games-Automaten vorzugehen. Auf Grundlage der Gewerbeordnung sowie des Gaststättenrechts seien Kontrollen in den Gaststätten zulässig. Werden dabei illegale Glücksspielgeräte entdeckt, sei dies ein Versagensgrund für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis. Darüber hinaus ergeben sich Straftatbestände durch das Bereitstellen von Einrichtungen zum illegalen Glücksspiel

Bei dem aktuellen Aufklärungsfilm soll es den Initiatoren zufolge jedoch nicht bleiben. Im Mai dieses Jahres soll ein weiterer Film veröffentlicht werden. Dieser richte sich vor allem an die Betreiber von Lokalen, die Fun Games-Automaten aufgestellt haben oder dies in Erwägung ziehen sollten.