Wetten auf Basiswerte: BaFin verlängert Verbot von binären Optionen für Privatpersonen

Posted on: 06/07/2019, 05:30h. 

Last updated on: 05/07/2019, 04:49h.

In dieser Woche verlängerte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) per Allgemeinverfügung das Verbot von Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger. Zuvor war eine entsprechende Regelung der EU ausgelaufen. Obwohl das Angebot der hochriskanten Finanzwetten illegal ist und regelmäßig als betrügerisch enttarnt wird, blüht das Geschäft Hunderter Trading-Plattformen im Internet.

Trading Kurse
Die BaFin verlängert ihr Verbot für binäre Optionen für Kleinanleger (Quelle:pixabay.com/PIX1861)

Binäre Optionen: Einfache Wetten?

 

Auf den ersten Blick handelt es sich bei den von der BaFin verbotenen binären Optionen um auffällig einfache Finanzmarkt-Wetten:

Der Anleger setzt auf den Eintritt eines bestimmten Ereignisses innerhalb eines gewissen Zeitraums. Hierbei handelt es sich meist um das Steigen oder Sinken des Basiswerts einer Aktie. Tritt die Vorhersage ein, gewinnt der Investor. Falls nicht, ist sein Einsatz verloren.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihren Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie untersteht dem Bundesministerium der Finanzen. Als Finanzmarktaufsichtsbehörde überwacht sie seit 2002 Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel in Deutschland.

Die vermeintlich simple Art der binären Optionen verschafft Trading-Plattformen im Internet regen Zulauf. Insbesondere über prominent platzierte Werbungen in sozialen Netzwerken wird das Versprechen des großen Geldes durch einfache Wetten verbreitet.

Im Jahr 2018 gingen die Macher des YouTube-Kanals STRG_F der Frage nach, wer die Menschen sind, die in schrillen Videos ihre angeblich enorme Rendite auf Trading-Plattformen bejubeln.

 




 

„Intransparent und hochkomplex“

 

Die Auflösung, dass es sich bei den „Investoren“ um bezahlte Schauspieler handelte, verwundert nicht:

Experten zufolge sind die Anbieter der Plattformen die Einzigen, die Gewinne durch das Trading der Privatanleger generieren. Tatsächlich handele es sich bei binären Optionen um hochkomplexe und extrem intransparente Finanzprodukte, die für Laien nicht zu durchschauen seien.

So sieht es auch die BaFin und erklärt in einem Statement, warum diese Form der Finanzmarktwette ihres Erachtens nicht mit dem Anlegerschutz vereinbar ist:

Der Anbieter setzt den Preis selbst fest, ohne dass die Kunden diesen nachvollziehen und prüfen können. Kleinanleger haben wegen der regelmäßig extrem kurzen Laufzeiten Schwierigkeiten, das Risiko-/Rendite-Profil zutreffend abzuschätzen. Daneben agieren Anbieter von binären Optionen regelmäßig als direkte Gegenpartei ihrer Kunden. Die Interessen der Anbieter stehen daher in direktem Konflikt zu den Interessen der Kunden. Anbieter könnten beispielsweise den Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipulieren oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden oder Millisekunden so verändern, dass der Optionskontrakt nicht auszuzahlen wäre.

Nötig geworden war die Allgemeinverfügung der BaFin, weil ein im März 2018 von der europäischen Regulierungsbehörde ESMA verabschiedetes Verbot von binären Optionen für Kleinanleger zum 02. Juli abgelaufen war.

 

Trading-Plattformen im Visier der Strafverfolgung

 

Aktuell erfahren fünf Anbieter binärer Optionen besondere Aufmerksamkeit: Die Portale „Option888″, “TradeInvest90”, “XMarkets.com”, “ZoomTrader” und “TradoVest” stehen im Verdacht, Teil eines international agierenden Betrugsnetzwerkes sein.

Strippenzieher im Hintergrund des weitverzweigten Geflechts von Offshore-Firmen soll der Deutsche Uwe Karsten L. sein. Er befindet sich seit Februar 2019 in österreichischer Untersuchungshaft.

Auf den genannten Seiten sollen sich die Betreiber den Betrug besonders einfach gemacht haben:

Größtenteils sei von vornherein auf Trading verzichtet und das Geld der Anleger direkt unterschlagen worden. Die Finanzbewegungen, die die Nutzer in ihren Accounts sahen, so die Vermutung der ermittelnden Staatsanwaltschaft Saarbrücken, seien rein fiktiv gewesen.

Insgesamt waren bei den fünf Plattformen über 200.000 Datensätze deutscher Kunden hinterlegt. 230 geprellte Anleger erstatteten bereits Strafanzeige. Allein ihre Verluste werden auf insgesamt über 9,5 Millionen Euro beziffert.

 

Wegen Trading-Plattform: Anleger strafen Wirecard ab

 

Es ist das zweite Mal binnen weniger Wochen, dass „Option888“ für Negativ-Schlagzeilen sorgt. Erst Ende Mai hatte Zahlungsdienstleister Wirecard einen kurzzeitigen massiven Aktieneinbruch hinnehmen müssen. Die Anleger hatten hochempfindlich reagiert, nachdem bekannt geworden war, dass der Konzern Geschäftsbeziehungen zu der als nicht seriös geltenden Plattform unterhalten hatte.

Nach einer öffentlichen Stellungnahme, der zufolge das Unternehmen die Zusammenarbeit mit dem umstrittenen Trading-Anbieter bereits im Jahr 2016 aktiv beendete, erholte sich der Kurs.

Trotz klarer Richtlinien und aktueller Ermittlungen gegen die Hintermänner von mutmaßlich betrügerischen Trading-Plattformen bleibt bis auf Weiteres fraglich, was das von der BaFin verhängte Verbot auf lange Sicht ausrichten wird.

Deutschen Ermittlern zufolge gibt es derzeit über 400 aktive Anbieter binärer Optionen. Auch die in der Kritik stehenden Webseiten des Firmennetzwerks von Uwe Karsten L. sind nach wie vor abrufbar.