Watten in Turnier-Form wieder legal

Posted on: 22/10/2018, 11:59h. 

Last updated on: 22/10/2018, 12:22h.

Watten und Schafskopf gehören seit langem zur bayerischen Wirtshaustradition. Seit März 2018 jedoch gelten Watt-Turniere als illegal, denn anders als Schafskopf wird das Kartenspiel rechtlich als Glücksspiel angesehen.

Kartenspiel
Kartenspiele wie Watten können als Glücksspiel gelten. (Bildquelle: pixabay.com)

Nun erzielte der Verband zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) einen Kompromiss mit dem bayerischen Innenministerium und Watt-Turniere sind wieder legal.

Warum Watten als Glückspiel gilt

Watten, Waddeln oder Watteln – das beliebte Kartenspiel, das vor allem in Bayern, in Österreich und in der Schweiz bekannt ist, hat eine lange Tradition. Seine Entstehung geht auf das Ende des 18. Jahrhunderts zurück und auch Turniere gehören beim Waddeln dazu. Anders als beim Schafskopf oder beim Doppelkopf reichen die Fähigkeiten des Spielers allerdings nicht aus, um das Kartenspiel zu gewinnen, sondern es muss auch eine Portion Glück mit dabei sein.

 

Beim Waddeln erhält jeder der beteiligten vier Spieler fünf der insgesamt 32 Karten. Die übrigen Karten bleiben im Stapel und nehmen nicht am Spiel teil. Daher ist ein Spieler auf ein gutes Blatt und glückliche Zufälle angewiesen, am besten in Form der Trümpfe Max (auch Mäxle, Maxi oder Maxl), Spitz (Secher, Spitze oder Seuchl) und Weli (Bello, Belli oder Benno). Zudem darf beim Watten geblufft werden. Durch diese beiden Tatsachen wird das Waddeln rein rechtlich zum Glücksspiel.

 

In der Gemeinde Regenstauf wurde im März 2018 gegen den Organisator eines Watt-Turniers in einem Sportverein ermittelt. Er hatte Plakate aufgehängt, auf denen er für das Preisgeld in Höhe von 50, 100 und 200 Euro geworben hatte. Der Einsatz lag pro Spieler bei 9 Euro. Damit hatte er für illegales Glücksspiel geworben und musste sich wegen des Verstoßes gegen Paragraf 284 des Strafgesetzbuches (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) verantworten.

Damit ein Watt-Turnier nicht zum illegalen Glücksspiel wird, hatte der Experte für Kartenspiele Erich Rohrmayer gegenüber dem BR Fernsehen geraten:

„Sie dürfen beim Eintritt keinen Einsatz verlangen, sondern eine Teilnahme-Gebühr und loben Sie keine Geldpreise aus, sondern bleiben Sie bei Sachpreisen, um den Verdacht des Glücksspiels einfach nicht aufkommen zu lassen.“

Das Problem bei Sachpreisen sei allerdings, dass damit für viele Spieler nicht genügend Anreiz bestünde, an Turnieren teilzunehmen, berichtet beispielsweise der FC Train Kehlheim. Dieser hatte mit einem Watt-Turnier Geld für gemeinnützige Vereinszwecke sammeln wollen.

Die Voraussetzungen für legale Watt-Turniere

Als Reaktion auf die zunehmenden Meldungen, dass Watt-Turniere, für die Geldpreise ausgeschrieben sind, als illegales Glücksspiel gewertet würden, hatte der VEBWK reagiert. Der sich für die bayerischen Traditionen einsetzende Verein hatte zusammen mit dem Waddel-Experten Erich Rohrmayer einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet und beim Innenministerium eingereicht.

Herz-König
Der Herz-König ist einer der Trumpfe beim Watten. (Bildquelle: pixabay.com)

Die Maßnahmen des Verbandes hatten Erfolg, denn nun sind Watt-Turniere, bei denen Geldpreise gewonnen werden können, wieder legal. Hierfür gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen, die eingehalten müssen, damit die Veranstaltungen als strafrechtlich unbedenklich angesehen werden.

Zu den Voraussetzungen für legale Veranstaltungen gehört unter anderem, dass die Watt-Turniere nicht als regelmäßige Veranstaltungen stattfinden dürfen. Als unproblematisch gelten Turniere, die zum Beispiel Vereine, ein- oder zweimal im Jahr durchführen. Es darf sich bei den Turnieren in jedem Fall nicht um Veranstaltungen handeln, der eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht des Veranstalters zu Grunde liegt.

Zudem müssen die Preise einem Traditionsspiel angemessen sein. Obergrenze sollte hierbei ein Betrag von 200 Euro sein. Außerdem sind die Spieler vor unangemessen hohen Verlusten zu schützen und der Spieleinsatz darf für das gesamte Turnier bei maximal 15 Euro liegen.

Die Verbandssprecherin Dr. Ursula Zimmermann äußerte sich zum gefundenen Kompromiss wie folgt:

„Es bleibt zu hoffen, dass bei zukünftigen Gesetzesvorhaben oder Änderungen solche speziellen Charaktere im Vorfeld bereits beleuchtet werden […]. Der VEBWK hätte sich zudem einen etwas höheren Geld- oder Sach-Preis gewünscht, aber schlussendlich ist man mit dem nun gefundenen Kompromiss doch einverstanden.“

Gefeiert wurde der Erfolg von dem Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur am 22. September mit einem legalen Watterturnier, bei dem es Geldpreise zu gewinnen gab. Der dritte Preis wurde mit 100 Euro und der zweite Preis mit 150 Euro ausgelobt. Der Gewinner des ersten Preises erhielt 200 Euro in bar.