Britische und schwedische Glücksspielaufsicht in gemeinsamer Mission

Posted on: 28/11/2019, 12:51h. 

Last updated on: 28/11/2019, 12:51h.

Am Mittwoch haben die UK Gambling Commission (UKGC) und die schwedische Glücksspielaufsicht Spelinspektionen in einer gemeinsamen Pressemitteilung ihre künftige Zusammenarbeit verkündet.

Flagge UK Schweden Glücksspielhintergrund
Kooperation zwischen der UKGC und der Spelinspektionen (Bild: Pixabay/Needpix/edit by Casino.org)

Die Behörden haben dazu ein zehnseitiges Memorandum (Memorandum of Understanding; MoU) ausgearbeitet, welches nicht rechtverbindlich ist, die angestrebte Partnerschaft jedoch genau definiert.

Enthalten sind Richtlinien über das künftige Teilen von Informationen sowie über Maßnahmen zur gemeinsamen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung.

Gemeinsame Interessen der internationalen Branche

Ein Großteil aller derzeit aktiven Glücksspielanbieter arbeitet auf internationalem Terrain, insbesondere dann, wenn es um Glücksspiele im Internet geht.

Die nationalen Glücksspielaufsichten jedoch verfügen nur innerhalb des eigenen Landes über die nötigen Zuständigkeiten und Kompetenzen zur Überwachung und Durchsetzung der Glücksspielregelungen.

Eine internationale Kooperation erscheint daher vor allem für die Glücksspielbehörden sinnvoll, die in ihren Ländern auch Online Casinos und Buchmacher mit Sitz im Ausland lizenzieren.

Seit Anfang des Jahres zählt Schweden zu den wenigen europäischen Ländern, deren Glücksspielmarkt auch für internationale Anbieter geöffnet ist. Die Spelinspektionen und die UK Gambling Commission haben daher vor kurzem eine Kooperationsvereinbarung getroffen.

Das sogenannte Memorandum of Understanding [Originaldokument auf Englisch] ist am 21. Oktober seitens der Spelinspektionen und am 7. November seitens der UKGC unterzeichnet worden. Die Spelinspektionen hatte zuvor bereits ähnliche Vereinbarungen mit der Malta Gaming Authority und dem Gibraltar Gambling Commissioner getroffen.

Die Generaldirektorin der Spelinspektionen, Camilla Rosenberg, begründete das MoU wie folgt:

Dies ist eine wichtige Vereinbarung für uns. Wir haben gemeinsame Interessen in vielen Bereichen. Indem die Kommunikationswege zwischen den Behörden geöffnet werden, stärken wir unsere Aufsichtsaktivitäten. Dies ist der Beginn einer weitgehenden und langfristigen Kooperation.

Während das MoU keinen rechtlich bindenden Vertrag darstellt, erhoffen sich beide Behörden durch das künftige Austauschen von Informationen über die jeweils lizenzierten Glücksspielanbieter eine effektivere Regulierung und Vorbeugung krimineller Aktivitäten.

Fokus auf Glücksspielanbieter mit Sitz im Ausland

Da viele der aktiven Online Casinos und Buchmacher ihren Hauptsitz weder in Schweden noch in Großbritannien haben, wollen die Behörden im Rahmen der Kooperation einen besonderen Fokus auf diese ausländischen Anbieter legen.

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Die Behörden tauschen Informationen über Lizenznehmer aus (Bild: Pixabay)

Bewirbt sich ein Glücksspielanbieter beispielsweise erstmals um eine schwedische Glücksspiellizenz, könnte die UKGC ihre Erfahrung mit dem entsprechenden Anbieter teilen und eine beratende Funktion einnehmen. Dasselbe gilt für den umgekehrten Fall.

Die Behörden streben außerdem einen fortlaufenden Austausch von Informationen an, wenn es innerhalb des Unternehmens eines Lizenznehmers zu maßgeblichen Veränderungen kommt, wie bspw. einem Wechsel der Führungsspitze, Änderungen des Geschäftsmodels oder finanziellen Problemen.

Auch erklären sich beide Behörden dazu bereit, ihre jeweiligen Lizenzvereinbarungen mit Glücksspielanbietern offenzulegen und die jeweils andere Behörde bei Änderung oder Beendigung einer Lizenzvereinbarung innerhalb kürzester Zeit zu informieren.

Gemeinsam gegen kriminelle Aktivitäten

Die UK Gambling Commission und die Spelinspektionen einigen sich in ihrem Memorandum des Weiteren darauf, wie künftige Ermittlungen im Fall potentieller Verstöße gegen die Anti-Geldwäsche– oder Anti-Terrorfinanzierungs-Regularien aussehen könnten.

Vor allem, wenn die Aktivitäten eines Glücksspielanbieters mit den Gesetzen beider Länder in Konflikt stehen könnten, soll eine gemeinsame Ermittlung in Betracht gezogen werden. Diese soll wie folgt organisiert werden:

  • Die Behörde, die den Vorschlag einer gemeinsamen Ermittlung macht, muss zunächst Hintergrundinformationen und Indizien liefern
  • Beide Behörden müssen dann gemeinsam den genauen Zweck der Ermittlung definiteren
  • Es folgt eine Einigung über den Start, die Dauer und die Finanzierung der gemeinsamen Ermittlung
  • Auf Basis der gemeinsam erzielten Ergebnisse, beschließt jede Behörde unabhängig die regulatorischen Konsequenzen innerhalb des eigenen Landes

Neben diesen gemeinsamen Ermittlungen wollen sich beide Behörden auch bei eigenen Ermittlungen im jeweils anderen Land unterstützen. Die Behörden sollen in derartigen Fällen ihren geplanten Besuch ankündigen.

Auf Basis einer formellen Anfrage kann die untersuchende Behörde vor Ort dann von der im Land zuständigen Behörde logistische Unterstützung erhalten, damit die Untersuchung des betroffenen Glücksspielanbieters erleichtert wird.

Dabei unterliegt jedweder Informationsaustausch zwischen der UKGC und der Spelinspektionen sowohl den im jeweiligen Land geltenden Datenschutzgesetzen sowie der im Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Datenschutz-Grundverordnung (GDPR).