Mangelnder Spieler­schutz: Grand Casino Baden muss zahlen

Posted on: 06/03/2024, 05:30h. 

Last updated on: 05/03/2024, 06:02h.

In der Schweiz herrschen strenge Regeln zur Gewährleistung eines fairen Online-Glücksspiels. Diese Erfahrung machte nun auch das Grand Casino Baden, das aufgrund von mangelndem Spielerschutz eine Millionenstrafe bezahlen muss.

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Die Strafe richtet sich gegen das Online-Casino der Gruppe (Bild: jackpots.ch)

Demnach muss das Grand Casino Baden aufgrund von Verstößen gegen den Spielerschutz bei seinem Online-Casino jackpots.ch eine Strafe von 1,8 Mio. CHF bezahlen. Diese Geldbuße wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, berichtet die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK).

Die ESBK wirft dem Casino-Konzern unter anderem vor, Spielern Zugang zu seinem digitalen Angebot gewährt zu haben, obwohl sich diese zuvor für das Online-Glücksspiel in der Schweiz gesperrt hatten. Dies wurde vom Betreiber gegenüber lokalen Medien bestätigt. Die Gründe dafür seien allerdings auf der Seite der Spieler zu finden.

So erklärt Sadi Brügger, Direktor Public Affairs beim Grand Casino Baden:

Es geht darum, dass bei der Registrierung in gewissen Fällen falsche Angaben gemacht wurden, die nicht korrekt waren.

Demnach hätten die Betreffenden bei der Registrierung im Online-Casino unter anderem falsche Namen und Geburtsdaten angegeben. Das IT-System habe bei den automatischen Abgleichen deshalb nicht feststellen können, dass es sich teilweise um gesperrte Kunden gehandelt habe.

Hohe Verluste für Online-Spieler

Die ESBK rügte zudem die hohen Verluste, die Spielern im Online-Casino des Unternehmens entstanden seien. Die Behörde nannte 17 Spieler, die von 500.000 bis zu mehreren Millionen Franken hätten setzen können. Daraus seien Verluste zwischen 19.000 und 480.000 CHF resultiert.

Einen besonderen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht machte die ESBK bei einem Spieler aus, dem ein Verlust von 740.000 CHF gedroht habe. Der Betreiber habe zwar das Risiko erkannt und eine Bonitätsprüfung durchgeführt, den Mann aber weiterspielen lassen, obwohl er den Finanzcheck nicht bestanden habe.

Die ESBK hatte die Millionenstrafe angestrengt, woraufhin der Glücksspielbetreiber Klage gegen die Geldbuße eingereicht hatte. Diese wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, sodass das Unternehmen noch einen Einspruch vor dem Bundesgericht einlegen kann.

Da sich der Betreiber gegenüber Medien enttäuscht über das Urteil zeigte, ist dies nicht ausgeschlossen. Das Grand Casino Baden glaube nach wie vor an sein Konzept zum Spielerschutz und halte die Entscheidung des Gerichts nicht für gerechtfertigt. Es dürfte sich deshalb bald zeigen, ob es zu einer Fortsetzung der juristischen Auseinandersetzung kommt.