Schwere Zeiten für Berliner Spielhallen und Wettbüros
Veröffentlicht am: 19. Juli 2020, 05:30 Uhr.
Letzte Aktualisierung am: 17. Juli 2020, 03:10 Uhr.
Das im Jahre 2011 verabschiedete Berliner Spielhallengesetz wird aktuell in der Hauptstadt unter der Federführung des SPD-Abgeordneten Daniel Buchholz konsequent durchgesetzt.

Wie die Tageszeitung Berliner Woche kürzlich berichtet hat, sei es laut Buchholz von der Verabschiedung des Gesetzes bis zur Durchsetzung der Restriktionen in der Glücksspiel-Branche ein „steiniger Weg“ gewesen, der jetzt aber Wirkung zeige.
Nur noch 120 Spielhallen in der Hauptstadt
Künftig soll es in Berlin nur noch 120 Spielhallen geben. Vor etwa neun Jahren waren es noch 584. Bei Betrachtung der einzelnen Berliner Bezirke wird die Reduzierung der Anzahl der Spielstätten deutlich.
Gab es 2011 in Spandau noch 54 Spielhallen, sind es derzeit nur noch 13, was einen Rückgang von knapp 76 % ausmacht. In Mitte sollen 23 Spielbetriebe konzessioniert werden, 13 in Friedrichshain-Kreuzberg, fünf in Reinickendorf und nur drei in Steglitz-Zehlendorf.
Auch in Neukölln ändert sich derzeit das Straßenbild. Von den 50 Spielhallen, die es im Jahre 2011 im Bezirk noch gab, erhielten nur acht eine neue Konzession.
Gesetze strikt umgesetzt
Bei der Vergabe der neuen Konzessionen halten sich die jeweiligen Ordnungsämter streng an die Vorgaben:
- Spielhallen müssen mindestens 500 Meter voneinander entfernt sein.
- Sie dürfen nicht näher als 200 Meter an Schulen und Jugendeinrichtungen liegen.
- In reinen Wohngebieten sind Spielhallen nicht erlaubt.
- Pro Spielstätte dürfen nur acht Automaten aufgestellt sein.
Folgen nun die Wettbüros?
Laut Buchholz sei die Reduzierung der Anzahl der Spielhallen ein bedeutender Schritt im Kampf gegen die Spielsucht. Schätzungsweise 50.000 Menschen in Berlin seien Problemspieler. Im Jahre 2019 hätten die Spieler etwa 600.000 Euro in das Automatenspiel investiert.
Nach den Spielhallen sollen nun auch die Wettbüros folgen. Derzeit gibt es in der Hauptstadt etwa 400 Wettbüros. Der Berliner Senat hat mit der Verschärfung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielvertrag entschieden, dass ab September dieses Jahres Spielhallen und Wettbüros vor dem Gesetz gleich behandelt werden sollen.
Was nun noch fehle, sei laut Buchholz eine Sperrdatei. Zwar bestehe die gesetzliche Pflicht dazu bereits seit 2016, allerdings sei sie noch nicht umgesetzt worden:
Der Abgeordnete kommentierte:
Das ist peinlich hoch drei. Der Senat liefert als fadenscheinige Begründung Probleme mit dem Datenschutz.
In Hessen gebe es bereits ein derartiges Sperrsystem seit 2018. Es wird sich zeigen, ob es auch in Berlin eingesetzt werden wird.
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