Betrug: Spielsüchtiger Schweizer setzt auf Sportwetten und bezahlt nicht
Posted on: 06/10/2021, 12:21h.
Last updated on: 06/10/2021, 12:45h.
In der Schweiz stand ein spielsüchtiger Mann vor Gericht, der für mehrere Sportwetten nicht bezahlte. Ein Baseler Gericht sah den Betrug in minderschwerem Fall als erwiesen an und hat den 29-Jährigen einem Bericht der Zeitung BZ Basel zufolge nun zu einer Geldstrafe verurteilt.
Dem Mann war vorgeworfen worden, mit seiner Masche dreifachen Sportwetten-Betrug begangen zu haben. Dabei habe er jeweils kurz vor Annahmeschluss Wetten platziert, ohne dafür zu bezahlen. Aufgrund des kurzen Zeitraums sei es nicht mehr möglich gewesen, die Wettscheine zu stornieren.
Der BZ zufolge sei es nicht das erste Mal, dass der Angeklagte in der Schweiz mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei. Bereits vor wenigen Monaten habe er seinen Job verloren, da er zur Finanzierung seiner Spielsucht bei seinem Arbeitgeber 30.000 CHF unterschlagen habe.
Erstmals sei es ihm im Oktober 2019 gelungen, in einem Kiosk in Basel bei zwei Sportwetten jeweils 200 CHF (186 Euro) zu setzen. Der Angeklagte habe die Wetten um 17:28 Uhr und damit zwei Minuten vor Annahmeschluss eingereicht. Doch seine für die Zahlung genutzte Bankkarte sei vom System für die Transaktion nicht akzeptiert worden.
Da das betreffende Match jedoch um 17:30 Uhr begonnen habe, sei es nicht mehr möglich gewesen, den Schein für ungültig zu erklären. Der Mann habe zwar versichert, dass er die ausstehende Summe von einem Geldautomaten abheben wolle. Nachdem seine Wetten sich als Nieten herausgestellt hätten, sei er jedoch nicht wieder aufgetaucht.
Erneuter Versuch im gleichen Geschäft
Nur zwei Tage später sei er erneut in dem Kiosk erschienen, um bei fünf Sportwetten 1.000 CHF zu platzieren. Wieder habe seine Bankkarte nicht funktioniert, doch die gutmütige Betreiberin habe die Scheine akzeptiert.
Der Ehemann der Betreiberin habe vor Gericht zur Erklärung gesagt:
Meine Frau hat halt ein großes Herz.
Da zum Zeitpunkt der Abgabe der fünf Scheine noch ausreichend Zeit zur Stornierung bestanden habe, ordnete das Gericht diesen Vorgang nicht als Betrug ein, so die Zeitung. Strenger habe Richterin Katharina Giovannone jedoch einen weiteren Versuch des Angeklagten bewertet.
Nur einen Tag später habe er sich eine andere Annahmestelle für den Betrug ausgesucht. Dort sei er gegen kurz vor 18:00 Uhr aufgetaucht, um 360 CHF auf ein kurz darauf beginnendes Match zu setzen. Auch dieses Mal habe sein Trick funktioniert und er sich der späteren Zahlung entzogen.
Aufgrund des umfassenden Geständnisses und der Spielsucht des Täters habe die Richterin jedoch Milde walten lassen. Neben einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 CHF habe sie für den Mann eine Bewährungshilfe angeordnet. Zudem habe sie ihm die Durchführung einer Therapie zur Behandlung seiner Spielsucht auferlegt.
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