Glücksspiel­konzern Novomatic scheitert mit Beschwerde gegen Haus­durchsuchung

Posted on: 21/09/2021, 12:03h. 

Last updated on: 21/09/2021, 12:37h.

Der österreichische Glücksspielkonzern Novomatic hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Montag bekanntgab, scheiterte das Unternehmen mit seiner Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung.

Polizeiwagen Österreich
Die Ermittler rückten im Februar zur Hausdurchsuchung bei Novomatic an. (Bild: Flickr/g Tarded, CC BY-NC-ND 2.0)

Die strittige Aktion war am 11. Februar 2021 am Novomatic-Firmensitz in Gumpoldskirchen durchgeführt worden. Zugleich hatten die Beamten eine Durchsuchung in der Wohnung von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) durchgeführt.

Auslöser der Durchsuchung waren damals Ermittlungen von Österreichs Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bezüglich der Ibiza-Affäre und möglicher Steuervergehen Novomatics in Italien. In diesem Zusammenhang bestand der Verdacht, dass sich der Glücksspielriese Unterstützung unter anderem auch vom damaligen Außenminister und heutigem Bundeskanzler Sebastian Kurz erhofft habe. Dafür sei der Konzern bereit gewesen, eine Zahlung in ungenannter Höhe zu leisten. Novomatic bestreitet den Vorwurf ebenso wie die betroffenen ÖVP-Politiker, gegen die wegen möglicher Bestechlichkeit ermittelt wurde.

Die Fahnder der Staatsanwaltschaft hatten damals erklärt, dass „ein Verantwortlicher eines Glücksspielunternehmens Spenden an eine politische Partei im Gegenzug für die Unterstützung von Amtsträgern der Republik Österreich bei einer dem Unternehmen drohenden Steuernachforderung im Ausland angeboten“ habe.

Ausreichender Anfangsverdacht

Aufgrund der aus Unternehmenssicht unzureichenden Beweislage hatte Novomatic vor Gericht wegen Unverhältnismäßigkeit Beschwerde gegen das Vorgehen der Behörden eingelegt. Diese wurde vom OLG nun jedoch abgeschmettert.

Stattdessen erklärte das OLG Wien, dass es einen „ausreichenden Anfangsverdacht zum Zeitpunkt der Bewilligung“ sehe. Der Grund für eine Beschwerde entfalle damit.

Novomatic konnte in den vergangenen Tagen jedoch auch gute Nachrichten präsentieren. So gab der Glücksspielkonzern bekannt, von der Global Gambling Guidance Group (G4) für seine Jugend- und Spielerschutzstandards die begehrte Zertifizierung erhalten zu haben. Diese wird nur Anbietern zuteil, die beim Spielerschutz höhere Anforderungen erfüllen, als gesetzlich gefordert. Aspiranten können die Zertifizierung freiwillig beantragen und werden daraufhin von der G4 in rund 100 Kriterien überprüft. Nach 2019 war dies für Novomatic bereits die zweite Zertifizierung dieser Art.

Obwohl der parlamentarische Ausschuss zur Untersuchung von Korruptionsvorwürfen gegen die damalige Regierungskoalition seine Arbeit im Juli 2021 beendete, ist der Fall für Novomatic noch nicht ausgestanden. So hat die WKStA ihre Ermittlungen gegen Vertreter aus Glücksspielwirtschaft und Politik bisher noch nicht abgeschlossen.