Kritik an Justiz­reform zum illegalen Glücks­spiel in Deutschland

Posted on: 01/01/2024, 05:00h. 

Last updated on: 29/12/2023, 11:16h.

In Deutschland wird illegales Glücksspiel durch den Glücksspielstaatsvertrag und das Strafgesetzbuch geahndet. Eine Reform des Justizministeriums sieht die Streichung der entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch vor. Dagegen mehrt sich Kritik aus Reihen der Polizei und des Suchtbeauftragten der Bundesregierung.

Paragrafen, Roulette
Die Kritiker befürchten steigende Kriminalität (Bild: casino.org)

Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichneten die Streichung der Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch als hochproblematisch. So zeige die Praxis, dass meist erst strafrechtlich relevante Ergebnisse beim illegalen Glücksspiel vorlägen, ehe unter anderem steuerrechtliche Aspekte verfolgt würden.

Darüber hinaus sei illegales Glücksspiel eng mit der organisierten Kriminalität verknüpft. Dies führe zu einer Begleitkriminalität wie der Erpressung säumiger Spieler oder Gewaltdelikten. All dies seien Fälle, die strafrechtlich relevant seien.

In den Eckpunkten der Justizreform des Ministeriums wird in Bezug auf illegales Glücksspiel in Deutschland festgehalten:

§ 284 ff StGB – Unerlaubtes Glücksspiel: Da entsprechende Verstöße gem. § 28a des Glücksspielstaatsvertrages der Länder geahndet werden können, sollen die §§ 284 bis 287 StGB aufgehoben werden. Eine Strafbarkeit verbleibt bei Manipulation des Spiels wegen Betrugs (§ 263 StGB).

Der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke erklärte gegenüber der dpa, dass der Bundesjustizminister bei diesem sensiblen Thema keinen Alleingang wagen dürfe. Stattdessen müssten vor einem ersten Entwurf Experten angehört und die Bundesländer beteiligt werden.

Die Beamten befürchten, dass illegales Glücksspiel in Deutschland künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könne. Hinzukomme die Gefahr, dass Behörden unerlaubtes Spiel seltener entdeckten und die Ordnungsämter mit den Kontrollen völlig überfordert wären.

Auch der Suchtbeauftragte warnt

Bereits vor einigen Wochen hatte Burkhard Blienert, der Suchtbeauftragte der Bundesregierung, die Reform ebenfalls kritisch bewertet. Blienert warnte vor einer Ausbreitung der organisierten Kriminalität in Deutschland.

Laut Medienberichten habe Blienert beim Justizminister Marco Buschmann gegen die Reform protestiert. Demnach habe er geschrieben:

Die von Ihnen vorgeschlagene ersatzlose Streichung der Strafbarkeit des illegalen Glücksspielangebotes kann ich hingegen in keiner Weise nachvollziehen und bitte dringend, von dieser Idee Abstand zu nehmen.

Der Suchtbeauftragte schlug vor, die entsprechenden Paragrafen zu präzisieren, anstatt sie zu streichen. So könne das Gesetz beispielsweise auf Anbieter aus dem Ausland ausgeweitet werden.

Ob die öffentliche Kritik zu einer Planänderung bei der Behandlung des illegalen Glücksspiels in Deutschland führt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.