Gelder aus illegalem Glücksspiel: Bundestag erweitert Geldwäschegesetz

Posted on: 13/02/2021, 05:30h. 

Last updated on: 12/02/2021, 05:33h.

Immer wieder machen Fälle Schlagzeilen, in denen Gelder aus Straftaten wie dem illegalen Glücksspiel in den Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden. In dieser Woche hat der Bundestag eine Gesetzesreform verabschiedet, die die Strafverfolgung bei Geldwäsche vereinfachen soll. Bislang war der Nachweis bestimmter Straftaten notwendig, um den Tatbestand der Geldwäsche festzustellen. Nun soll dieser immer Anwendung finden können, sobald Vermögenswerte aus jeglichen kriminellen Aktivitäten stammen.

 Blick von oben in den Bundestag
Der Bundestag verabschiedete Neuerungen zur Strafverfolgung bei Geldwäsche (Quelle:unsplash.com/Claudio Schwarz @purzlbaum)

Schwarz-Rot bestätigt eigenen Entwurf

Mit einem sogenannten „All-Crimes-Ansatz“ will die Bundesregierung Strafverfolgung und Gerichten die Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland erleichtern. Deshalb verabschiedete das Parlament am Donnerstagabend mit den Stimmen der großen Koalition den „Gesetzesentwurf zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“. Die Opposition hatte sich geschlossen gegen die von der Regierung eingebrachten Änderungen ausgesprochen.

Seit 2017 ist in Deutschland das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft. Dieses erlaubt es der Strafverfolgung, in bestimmten Fällen aus Straftaten herrührendes Vermögen oder Gegenstände einzuziehen, auch „wenn der von der Sicherstellung Betroffene nicht wegen der Straftat verfolgt oder verurteilt werden kann“. Schlagzeilen machten diesbezüglich in der Vergangenheit immer wieder auch Geldwäsche- und Glücksspiel-Ermittlungen im Bereich der sogenannten Clan-Kriminalität, bei denen unter anderem Fahrzeuge aus dem Luxussegment konfisziert wurden.

Bislang definierte der § 261 StGB, „Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte“, ganz genau, in welchen Fällen wegen Geldwäsche ermittelt werden konnte.

Unter anderem listete der Gesetzgeber hier neben allen als „Verbrechen“ klassifizierten Straftaten unter anderem Vergehen wie Sportwettbetrug und Veranstaltung eines illegalen Glücksspiels als sogenannte Geldwäschevortaten auf. Künftig, so die Entscheidung der schwarz-roten Koalition, kann jede Straftat eine Vortat der Geldwäsche sein.

Kritiker warnen vor Beliebigkeit

Übereinstimmenden Medienberichten zufolge könnte die Gesetzesänderung insbesondere bei der Bekämpfung der Geldwäsche im Immobiliensektor Anwendung finden. So warnt die Organisation Transparency International bereits seit Jahren:

Im deutschen Immobilienmarkt dürften jährlich mehrere Milliarden Euro von Schwerkriminellen und Korrupten aus Deutschland und der ganzen Welt gewaschen werden. Nach Schätzungen werden 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte in Immobilien investiert.

Wenngleich die Reform Ermittlern und Gerichten weiteres Werkzeug im Kampf gegen die Geldwäsche an die Hand geben dürfte, werden die Änderungen von diversen Seiten kritisch gesehen. So warnt die Opposition vor verfassungsrechtlichen Problemen und einer erheblichen Überforderung der zuständigen Behörden.

Ähnlich skeptisch hatten sich Sachverständige in einer Anhörung zum Thema im vergangenen Dezember gezeigt. So hatten unter anderem Rechtsexperten davor gewarnt, dass der Geldwäsche-Paragraf durch die Änderungen künftig auch bei Kleinkriminalität wie beispielsweise Ladendiebstahl anwendbar sei.

Dies sei „kriminal- und justizpolitisch im Kampf gegen organisierte Kriminalität dysfunktional, weil die ohnehin belasteten Ressourcen der Strafverfolgung mit bagatellhaften Vortaten überstrapaziert werden“, so der Rechtswissenschaftler Thomas Jahn von der Frankfurter Goethe-Universität.