Bremer Senat verschärft Spielhallen-Gesetz

Posted on: 11/05/2022, 02:52h. 

Last updated on: 11/05/2022, 02:53h.

Der Bremer Senat hat in seiner gestrigen Sitzung entschieden, die Vorgaben für Spielhallenbetreiber deutlich zu verschärfen, um so auch das Spielangebot zu reduzieren. So sollen sich unter anderem die bis dato geltenden Mindestabstände von Spielhallen untereinander und zu Schulen verdoppeln. Zugleich werde der Besuch der Spielstätten künftig erst ab 21 Jahren gestattet.

Senat Bremen
Der Bremer Senat hat sich für die Verschärfung des Spielhallen-Gesetzes entschieden (Quelle: Senatskanzlei)

Den Verantwortlichen zufolge leiste die Gesetzesänderung einen wichtigen Beitrag zum Spieler- und Jugendschutz.

Spielerschutz im Vordergrund

Den Betreibern von insgesamt 171 Spielhallen und Wettannahmestellen in Bremen und Bremerhaven stehen ungemütliche Zeiten bevor. Wie der Senat gestern mitteilte, einigten sich die Volksvertreter darauf, die Zügel mit Blick auf die Branche deutlich anzuziehen.

Vor dem Hintergrund des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen neuen Glücksspielstaatsvertrages sei eine Anpassung der Landesregelungen notwendig gewesen.

Bei der Erarbeitung der Gesetzesänderungen hätten sich die Verantwortlichen auf „die Suchtprävention und die Stärkung des Schutzes von Spielerinnen und Spielern“ konzentriert.

Die Kernpunkte der Spielhallen-Neuregelung in Bremen:

Das Mindestalter zum Betreten von Spielstätten steigt von 18 auf 21 Jahre. Die Regelung betrifft auch die Spielbank Bremen.

Erhöhung des Mindestabstands für Spielstätten zueinander von 250 Meter auf 500 Meter.

Mindestabstand zu Schulen ebenfalls 500 Meter.

Der Betrieb sogenannter Verbundspielhallen in einem Gebäudekomplex bleibt verboten.

Die Anschlusspflicht für Spielhallen an das Sperrsystem gilt auch für Gaststätten mit Spielautomaten.

Betreiber müssen ihre Spielhallen zertifizieren lassen und eine Sachkundeprüfung ablegen.

In Wettvermittlungsstellen und Spielhallen dürfen Speisen und Getränke künftig weder abgegeben noch verzehrt werden.

Zunächst gelte jedoch noch eine Schonfrist. So sei eine Übergangsregelung in die Gesetzesänderungen aufgenommen worden, die bestehende Betriebserlaubnisse „aus Gründen des Vertrauens- und Bestandsschutzes“ bis zum 30. Juni 2023 befriste.

Letztlich müssten sich jedoch alle Spielstätten-Betreiber um eine neue Lizenz unter den dann verschärften Bedingungen bewerben.

Keine Spielhallen in benachteiligten Gebieten?

Bereits vor einigen Wochen war öffentlich geworden, dass das Bundesland Bremen die Verschärfung seines Spielhallengesetzes nach Vorbild von Nachbar Niedersachsen plant. Damals hatte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) dem Radio Bremen Regionalmagazin buten un binnen gegenüber bestätigt, in der drastischen Reduzierung von Glücksspiel-Angeboten eine Chance für die Suchtprävention zu sehen.

Diesen Ansatz spiegelt auch die vom Bremer Innenministerium und dem Wirtschaftsressort veröffentlichte Mitteilung wider.

Kristina Vogt (Linke), ist als Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa auch für den Bereich der Spielhallen und des Gaststättenrechts in dem Stadtstaat zuständig. Sie erklärt im Statement:

Studien zeigen, dass die Reduzierung der Verfügbarkeit von Spielangeboten einen wesentlichen Beitrag zur Suchtprävention und zum Schutz der Spielerinnen und Spieler darstellt. Gerade jüngere Menschen sind besonders gefährdet. Hier setzen wir mit den Neuregelungen an.

Weiterhin wirke der beschlossene größere Abstand der Spielstätten zu Kinder- und Jugendeinrichtungen auch einer Normalisierung des Glücksspiels in der Wahrnehmung Minderjähriger entgegen. Zudem setze die Neuregelung durch ein verschärftes Mindestabstandsgebot und ein Verbundverbot auf das Ende einer lokalen Konzentration von Spielhallen.

Diesen Punkt hebt auch Innensenator Mäurer hervor. Er schließt nicht aus, benachteiligte Stadtteile auf lange Sicht zu Spielhallen-Sperrgebieten zu erklären. So sei zu beobachten, dass sich besonders dort viele Spielstätten ansiedelten, wo die Gefahr der Sucht zu verfallen besonders hoch sei. Als Risikofaktoren führt Mäurer niedriges Einkommen und hohe Arbeitslosigkeit sowie Bildungs- und Integrationsdefizite an. Solche Pläne bedürften dem Senator zufolge jedoch noch weiterer Abstimmung.

Damit die Neuregelungen in Kraft treten können, muss zuvor die Bürgerschaft zustimmen. Laut Pressemeldung sei „eine Befassung der Bürgerschaft und der Deputationen für Wirtschaft und Inneres für die nächstmöglichen Sitzungen“ vorgesehen.