Geplante Spielhallenschließungen in Bremen: Noch alle Betriebe sind im Geschäft

Posted on: 10/10/2018, 12:26h. 

Last updated on: 10/10/2018, 12:43h.

Laut der Regelungen im reformierten Glücksspielstaatsvertrag müssen deutschlandweit etliche Spielhallen geschlossen werden. Dass die für die Umsetzung der Schließungen zuständigen Bundesländer Schwierigkeiten mit dem Beschluss haben, zeigt ein Beispiel aus dem Bremer Norden.

Statue Bremer Stadtmusikanten auf Bremer Marktplatz
Bremen: Schwierigkeiten bei der Umsetzung des eigenen Spielhallengesetzes (Quelle:pixabay.com/Medienservice, licensed under CC0)

Bereits vor einem Jahr wurde verfügt, dass sieben von 27 Lokalen dichtmachen müssen. Passiert ist bisher nichts.

Seit Juli 2017 regelt der reformierte Glücksspielstaatsvertrag, unter welchen Bedingungen Betreiber ihre Spielhallen führen dürfen. Dabei geht es um unter anderem um Mindestabstände zwischen den einzelnen Ladenlokalen und die sogenannte Zuverlässigkeit für den Spielhallenbetrieb.

Der von den Ministerpräsidenten der Länder ausgehandelte Glücksspielstaatsvertrag regelt den Umgang mit Glücksspiel in Deutschland. Für Ausgestaltung und Umsetzung sind aber die einzelnen Bundesländer selbst verantwortlich.

Dies führt zu immensen regionalen Unterschieden, beispielsweise in Bezug auf die Vergabe von Konzessionen für Spielhallen.

So muss der Abstand zwischen Spielhallen in Bremen mindestens 250 Meter betragen, im angrenzenden Niedersachsen sind es nur 100 Meter Luftlinie. In Hamburg dürfen Spielhallen nicht näher als 500 Meter beieinanderliegen, Nordrhein-Westfalen setzt auf einen Abstand von 350 Metern.

Während Niedersachsen die Anzahl der Spielautomaten auf maximal zwölf in einer Spielstätte begrenzt, sieht man das in Bayern etwas entspannter: Bis zu 48 Automaten darf der Betreiber einer Spielothek aufstellen.

Strenge gesetzliche Vorgaben in Bremen

Das Bremer Spielhallengesetz sieht vor, dass der Abstand zwischen zwei Spielhallen nicht weniger als 250 Meter betragen darf und Mehrfachbetriebe nicht mehr zulässig sind. Zudem muss der Betreiber über eine Eignung im Sinne der Zuverlässigkeit verfügen, um in die nötige Konzession zum Betrieb von Spielautomaten zu erhalten.

Konkret bedeutete diese Verschärfung eigentlich das Aus für sieben Spielhallen in Bremen-Nord. Die Spielhallendichte wäre somit von 27 um knapp ein Viertel gefallen. So der Plan der Bremer Wirtschaftsbehörde.

Zu schließende Betriebe identifiziert, aber nicht informiert?

Ein Jahr nach Verkündung der neuen Maßnahmen ist die Bilanz allerdings ernüchternd: Seit Inkrafttreten der Reform wurde nicht eine der betroffenen Spielhallen geschlossen. Zwar sei längst entschieden, welche Betriebe von den Schließungen betroffen seien, ließ der Sprecher des Wirtschaftssenators wissen, noch aber seien nicht allen Betreibern die nötigen Bescheide zugestellt worden.

Wann genau die betroffenen Betriebe die Amtspost erwarten können, lässt Sprecher Tim Cordßen offen. Überhaupt sei auch in der Folge nicht damit zu rechnen, dass die Betreiber ihre Spielstätten, wenn ihnen die Beschlüsse schwarz auf weiß vorlägen, umgehend schließen würden.

Betreiber wehren sich

Spielhalle von außen
250 Meter Mindestabstand sollen in Bremen zwischen Spielhallen gelten (Quelle:flickr.com/onnola, licensed under CC BY-SA 2.0)

Schon im Vorfeld hatten viele Widerstand angekündigt: Bereits 2017 waren beim Bremer Verwaltungsgericht neun Klagen gegen Bescheide über nicht erteilte Konzessionen eingegangen. Die Bremer Wirtschaftsbehörde geht davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzen und unzufriedene Betreiber den Rechtsweg suchen werden, um ihre Spielhallen weiterführen zu können.

Ein Kritikpunkt ist das Losverfahren, das darüber entscheidet, welcher der Betreiber bleiben darf, wenn sich zu viele Spielhallen im Umkreis befinden.

Das gleiche Problem hatte sich dem Gesetzgeber auch im benachbarten Niedersachsen gestellt: Ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht erklärte das Losverfahren für rechtswidrig. Wirtschaftsminister Althusmann setzt nun auf objektive Kriterien, wie den Abstand der Betriebe zu Schulen, ein freiwilliges Rauchverbot und die Bereitschaft, auf das Aufstellen von Spielautomaten in Zweiergruppen zu verzichten.

Schließungen als Chance für den Stadtteil

Vor einem Jahr hatten insbesondere Politiker des Ortsteils Vegesack im Bremer Stadtbezirk Nord große Hoffnungen in die erwartete Schließungswelle gelegt. Sowohl der Kinder- und Jugendschutz als auch der öffentliche Umgang mit Suchtverhalten und Spielerschutz seien wichtige Themen, die mit den rigorosen Regelungen effektiv angegangen würden, ließ Jürgen Hartwig (SPD), der damalige Beiratssprecher Vegesacks, verlauten.

Auch sein grüner Kollege Thomas Pörschke sah in den verschärften Regelungen eine Chance für den Stadtteil:

Die starke Verbreitung von Spielhallen wirkt wie Gift in einst attraktiven Geschäftslagen und sie gefährdet die Existenz vieler Besucher, die Zug um Zug vom Glücksspiel abhängig werden.

118 Verlängerungen, keine Schließung

Bereits im November vergangenen Jahres hatte sich der „Weser Kurier“ bei der Bremer Wirtschaftsbehörde nach den Erfolgen in Bezug auf die Umsetzung der neuen Verordnungen erkundigt. Damals war man davon ausgegangen, dass die Bescheide an die bis dahin geduldeten, problematischen Spielhallen binnen Wochen verschickt würden. Sollten die Betreiber ihren Standort daraufhin nicht verlagern oder in Sachen Zuverlässigkeit nachbessern, müssten sie die Spielstätten innerhalb einer Frist schließen.

Knapp ein Jahr später sprechen die Zahlen eine andere Sprache: Seit Verabschiedung der Reform wurden bremenweit 118 Spielhallen eine Betriebserlaubnis erteilt, 25 von ihnen befinden sich im Bremer Norden. Abgelehnt wurden von der Wirtschaftsbehörde 34 Anträge. 23 Mal war der angepeilte Mindestabstand zu niedrig, elf der Betreiber konnten nicht die geforderte Zuverlässigkeit zum Betrieb nachweisen, beispielsweise da Strafverfahren gegen sie anhängig waren.

Laut Sprecher Cordßen handelt es sich bei den vergebenen Konzessionen allerdings allein um Verlängerungen, neue Spielhallen seien in Bremen im vergangenen Jahr nicht dazugekommen.

Spielhallengesetz in Bremen: Ein zahnloser Tiger?

Warum genau das Spielhallengesetz in Bremen derzeit als zahnloser Tiger daherkommt, bleibt im Dunkeln. Zuvor geäußerte Bedenken, die Spielhallen, denen die Lizenz entzogen wurden, würden zu Wettbüros umfunktioniert, um Auflagen zu umgehen, stellen sich momentan als haltlos heraus: Solange keine Bescheide verschickt, Fristen gesetzt und Spielhallen geschlossen werden, gibt es für die betroffenen Betreiber keinen Grund, sich nach rechtlichen Schlupflöchern umzusehen.