Spanien: Massiver Anstieg beim Selbstausschluss vom Online-Glücksspiel
Veröffentlicht am: 19. Januar 2021, 10:33 Uhr.
Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2021, 11:48 Uhr.
In Spanien haben im Jahr 2020 mehr als 6.000 Menschen ihren Ausschluss vom Online-Glücksspiel beantragt. Wie das Verbraucherschutzministerium am Sonntag mitteilte, sind damit insgesamt 56.329 Menschen im Selbstausschlussregister registriert.

Andalusien und Madrid sind Spitzenreiter beim Selbstausschluss
In seiner Pressemitteilung erklärte das Verbraucherschutzministerium, das Registro General de Interdicciones de Acceso al Juego (RGIAJ) sei im Jahresvergleich um 12 % gewachsen. Mit einer Anzahl von 13.811 Personen sei Andalusien die autonome Gemeinschaft, aus der die meisten vom Online-Glücksspiel ausgeschlossenen Spieler (rund 25 %) stammten. Darauf folgten Madrid mit einem Anteil von 17 % sowie Aragón mit einem Anteil von 9 %.
Derzeit existiert in Spanien ein landesweites Selbstausschlussregister lediglich für das Online-Glücksspiel. Für das landbasierte Glücksspiel können sich Spieler nur in ihrer jeweiligen autonomen Gemeinschaft ausschließen. Die Register sind dabei nicht miteinander verbunden. Dies bedeutet aktuell, dass ein in seiner Region ausgeschlossener Spieler in anderen Landesteilen durchaus in Casinos oder Spielhallen am Glücksspiel teilnehmen kann.
Das größte Wachstum an Einträgen ins RGIAJ hätten im Jahr 2020 die Balearen erfahren. Hier habe die Anzahl der ausgeschlossenen Personen im Vergleich zum Vorjahr um rund 57 % zugenommen. In der autonomen Gemeinschaft Castilla y León dagegen sei lediglich ein Wachstum von rund 10 % zu verzeichnen gewesen.
Übergreifendes Register steht zur Debatte
Spieler, die im RGIAJ eingeschrieben sind, sind zwar landesweit vom Online-Glücksspiel ausgeschlossen, nicht aber vom landbasierten Glücksspiel. Dies wolle das Verbraucherschutzministerium künftig ändern:
Ziel des Verbraucherschutzministeriums ist es, die Registrierung auf alle Register auszudehnen und damit den institutionellen Schutz der Menschen und Familien zu verbessern, die ihn am dringendsten brauchen.
Im vergangenen September hätte sich die Regierung mit den autonomen Gemeinschaften sowie den Exklaven Ceuta und Melilla auf ein gemeinsames Selbstausschlussregister geeinigt. Allerdings hätte sich Katalonien dagegen ausgesprochen, das Baskenland und die Gemeinschaft Valencia hätten sich enthalten.
Damit die Selbstausschlussregister so miteinander verbunden werden können, dass es eine einzige Datenbank gibt, wären Verträge zwischen der Regierung und jeder einzelnen autonomen Gemeinschaft notwendig. Nach Monaten des Dialoges wolle das Ministerium für Verbraucherschutz jedoch noch im ersten Trimester des Jahres sein Projekt zur Verknüpfung der Register vorstellen.
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