Wo ist der deutsche Lotto-Millionär?

Posted on: 30/03/2018, 12:00h. 

Last updated on: 26/09/2018, 05:53h.

In Baden-Württemberg wird seit einem Jahr ein Lottogewinner gesucht. Der unbekannte Glückspilz hatte am 1. April 2017 rund 11,3 Millionen Euro im Lotto 6aus49 gewonnen. Bis heute hat er sich jedoch nicht gemeldet, geschweige denn seinen Millionengewinn in Empfang genommen.

Lottoschein mit Glückskleeblatt und Euroscheinen
In Deutschland wird ein Lottogewinner vermisst. (Bild: Getty)

Kein Aprilscherz: 6 Richtige bei 6aus49

Die gewinnbringenden Nummern wurden bei der Lotto-Ziehung am 1. April 2017 gezogen. Der Gewinner hatte Lotto 6aus49 gespielt und tippte sowohl seine sechs Normalzahlen als auch die Superzahl richtig. Dafür wurde er schließlich mit 11.300.368 Euro belohnt.

Anstatt seinen Gewinn, der im Übrigen steuerfrei ausgezahlt wird, zu beanspruchen, bleibt der glückliche Gewinner jedoch bis heute unbekannt. Er meldete sich weder in der Annahmestelle, noch legte er seine Spielquittung vor, die ihn als Gewinner ausweisen würde.

Große Suche mit Plakaten und Online Anzeigen

Um die Person mit den neu gewonnenen 11,3 Millionen ausfindig zu machen, hat Lotto Baden-Württemberg schon einiges unternommen. So wurde mit Plakaten nach dem Gewinner gesucht. Und auch im Internet wurden Anzeigen geschaltet, die die Aufmerksamkeit des Neu-Millionärs hätten erregen können. Lotto-Chef Georg Wacker sagte zum Verbleib des geheimnisvollen Gewinners:

„Dass ein zweistelliger Millionengewinn so lange nicht abgerufen wurde, gab es in Baden-Württemberg noch nie.“

Es wird vermutet, dass der Gewinner oder die Gewinnerin aus dem Gebiet Reutlingen kommt. Dort wurde der Lottoschein vor einem Jahr abgegeben. Alternativ könne es sich nach Einschätzung der Lottozentrale auch um einen Besucher oder Touristen handeln, der während seines Aufenthalts in Reutlingen den Lottoschein abgab.

Lottogewinne sind 13 Wochen lang einlösbar

Für einen normalen Lottogewinn gilt eine Abholfrist von 13 Wochen. Bei größeren Gewinnen oder Jackpots kann hiervon jedoch eine Ausnahme gemacht werden. Im Gegensatz dazu sind Online Spieler auf der sicheren Seite. Hier müssen Gewinner ihre Spielquittung nicht in der Annahmestelle vorzeigen, sondern bekommen Gewinne automatisch auf ihr Spielerkonto überwiesen.

Der mutmaßliche Gewinner aus Reutlingen hat noch bis Ende 2020 Zeit, sich bei der Lottozentrale zu melden. Sollte er dies nicht tun, dann fließen seine Millionen in einen Topf für Sonderverlosungen. Aus diesem werden Zusatzgewinne wie Reisen oder Autos finanziert.

Spieler lässt sich 1,15 Millionen Jackpot entgehen

Die 13-Wochen-Frist hat 2014 schon einmal einen deutschen Lottogewinner seine Millionen gekostet. Auch hier ereignete sich der Fall bei Lotto Baden-Württemberg. Der Mann hatte für einen Einsatz von 48 Euro gespielt und seinen Lottoschein im Kurort Bad Saulgau abgegeben. Lotto Baden-Württemberg suchte auch in diesem Fall deutschlandweit mit Aufrufen und Anzeigen nach dem Gewinner.

Zuvor hatte sich ein Spieler im Jahr 2012 einen Gewinn in Höhe von 1,36 Millionen im baden-württembergischen Ludwigsburg entgehen lassen.

Es geht aber auch anders, wie ein Familienvater aus Hessen Anfang 2017 bewies. Der Mann bemerkte seinen Lottogewinn in Höhe von 18 Millionen Euro erst drei Wochen nach der Ziehung. Seine Quittung hatte er in seinem Portmonnaie verstaut und dort vergessen. Da er sich mit drei Wochen jedoch noch in der offiziellen Frist befand, konnte er seinen Gewinn ohne Probleme entgegennehmen.

Trotz der wiederholt hohen Gewinnausschüttungen nimmt die Zahl der Lottospieler in Deutschland insgesamt ab. Die staatlichen Lotterien der Bundesländer beklagen sich außerdem zunehmend über starke Konkurrenz aus dem Ausland.

Hartz-IV-Empfänger müssen Lottogewinne beim Amt angeben

Lottogewinne werden wie auch Gewinne aus anderen Glücksspielen in Deutschland steuerfrei behandelt. Der Staat geht davon aus, dass Spieler von Glücksspielen insgesamt mehr verlieren als gewinnen. Ertrag aus einem Gewinn, wie etwa Zinsen, sind hingegen Einkommen und müssen dementsprechend versteuert werden.

Anders verhält es sich bei Hartz-IV-Empfängern. Diese sind verpflichtet, Gewinne beim zuständigen Amt anzugeben. Die Gewinnsumme wird dann mit ihren Leistungen verrechnet, sodass ein Gewinn im Endeffekt zu einer Belastung werden kann, wenn den Gewinnern drastisch die Bezüge gekürzt oder gar verwehrt werden.