Britische Lotto-Betrüger: Gefängnis statt Rubbellos-Millionengewinn
Posted on: 15/12/2021, 01:29h.
Last updated on: 17/12/2021, 06:47h.
In Großbritannien gab es am Dienstag für zwei Lotto-Spieler vor Gericht ein böses Erwachen. Jon Watson und Mark Goodram wurden wegen Betruges zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Sie hatten im Jahr 2019 mit einer gestohlenen Debitkarte unter anderem ein Rubbellos der National Lottery erworben und damit 4 Mio. GBP (rund 4,7 Mio. EUR) gewonnen.
Lotterie-Betreiber Camelot verweigerte damals jedoch beharrlich die Auszahlung der siebenstelligen Summe. Das Unternehmen verwies dabei auf den kriminellen Hintergrund des Kaufs.
Die beiden Freunde Jon-Ross und Watson Mark Goodram hatten am Ostermontag des Jahres 2019 den 4 Mio. GBP schweren Rubbellos-Jackpots der Camelot-Lotterie geknackt. In Erwartung des nahenden Reichtums posierten sie daraufhin in sozialen Netzwerken mit Drinks und Champagnerflaschen, um ihren Millionensegen zu feiern. Dass dieser niemals kommen und sie stattdessen eine Gefängnisstrafe erwarten würde, hätten sich die beiden Spieler damals sicherlich kaum träumen lassen.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht in der Stadt Bolton den Ausführungen der Ankläger. Staatsanwältin Denise Fitzpatrick zufolge seien die Männer in London auf Shoppingtour gegangen und hätten neben Lebensmitteln auch das Rubbellos gekauft. Dafür habe Goodram mit den Daten einer Debitkarte, die er sich auf die Hand geschrieben habe, bezahlt.
Nachdem sie von dem Millionengewinn erfahren hätten, habe Watson bei der Lotterie angerufen, um das Geld für sich zu reklamieren. Dabei habe er erzählt, mit der Karte eines „Freundes“ gespielt zu haben. Stutzig geworden seien die Camelot-Mitarbeiter, nachdem Watson ihnen erzählt habe, dass er das Geld nicht per Überweisung erhalten könne.
Fitzpatrick erklärte vor Gericht:
Mark Goodram erklärte, er habe kein Bankkonto, [aber] der Kauf des Gewinn-Rubbelloses sei per Debitkarte von einem Bankkonto aus getätigt worden… was sofort Verdacht erregte.
Die weiteren Ermittlungen hätten ergeben, dass der Kauf über eine gestohlene Debitkarte abgewickelt worden sei. Vor Gericht gaben die beiden Männer dies schließlich zu.
Erschwerend kam laut Gericht hinzu, dass die Angeklagten bereits in der Vergangenheit wegen diverser Delikte zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Zudem hätten sie sich zum Tatzeitpunkt auf Bewährung befunden.
„Unsoziales Verhalten“
Protokollführerin Sarah Johnston warf den beiden Männern über den Kartenbetrug hinaus unsoziales Verhalten vor. Sie hätten durch ihr kriminelles Verhalten den nächsten Spieler um einen möglichen Millionengewinn gebracht.
Zu ihrer Prognose nach der Haftentlassung mache sie sich keine Illusionen. Johnston bescheinigte Goodram und Watson, dass sie keine Zweifel habe, dass die Männer auch in Zukunft weiter mit unehrlichen Taten auf sich aufmerksam machen würden.
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