Schweiz: Neue Maßnahme gegen illegales Glücksspiel im Gastgewerbe im Kanton Zug
Posted on: 28/01/2022, 09:31h.
Last updated on: 28/01/2022, 11:37h.
Mit einer Änderung des Gastgewerbegesetzes versucht der Kantonsrat des Schweizer Kantons Zug dem illegalen Glücksspiel in Kneipen ein Ende zu setzen. Wie die Luzerner Zeitung am Donnerstag berichtet hat, sollen Gemeinden künftig den Gastronomiebetreibern die Ausschankgenehmigung entziehen können, wenn diese gegen das Geldspielgesetz verstoßen.
Der Betrieb nicht lizenzierter Geldspielgeräte soll für die Gastwirke damit zu einem unattraktiven Risiko werden. Der Gesetzgeber wolle die Betreiber der Spielautomaten „dort treffen, wo es ihnen wehtut: beim Alkohol und im Portemonnaie“, schreibt die Zeitung.
Ein neues Werkzeug für die Kommunen
Bislang konnte eine Ausschanklizenz nach dem geltenden Gastgewerbegesetz nur dann entzogen werden, wenn sich Betreiber beim Verkauf von Alkohol strafbar machten oder länger als 18 Monate inhaftiert gewesen seien. Das solle sich nun ändern.
Nun könnten sowohl Verstöße gegen das Geldspielgesetz als auch Ausländer- und Drogendelikte zur Folge haben, dass Wirte ihre Lizenz verlören. Die Schweizerische Volkspartei habe sich bereits seit 2018 für eine entsprechende Änderung eingesetzt. Diese solle vor allem dazu dienen, gegen das illegale Glücksspiel vorzugehen, erklärte am Donnerstag Kantonsrat Michael Riboni:
Wir haben immer betont, dass es uns darum geht, illegales Glücksspiel zu bekämpfen. Mit der Vorlage, wie sie jetzt ist, bekommen die Gemeinden ein wirkungsvolles Instrument für diesen Kampf an die Hand.
Mit weiteren Auflagen für den Betrieb von Geldspielgeräten wolle man die Gastwirte hingegen nicht belasten. Diese könnten schließlich „nicht immer alles kontrollieren“ und daher auch nicht „für alles verantwortlich gemacht werden“, so Riboni weiter. Die Gesetzesänderung sei schließlich mit 64 Stimmen und ohne Gegenstimme angenommen worden.
Viel Diskussion um Spielautomaten im Schweizer Gastgewerbe
Ob die Zahl der illegalen Geldspielgeräte im Kanton sich damit verringern könnte, bleibt abzuwarten. In den letzten Jahren stieß die Polizei im Kanton Zug bei Razzien immer wieder auf illegales Glücksspiel im Gastgewerbe. Medienberichten zufolge beschränke sich dieses nicht nur auf nicht konzessionierte Spielautomaten, sondern umfasse auch den Betrieb moderner Terminals mit Online-Glücksspiel.
Gemäß dem Anfang 2019 in Kraft getretenen Schweizer Geldspielgesetz ist der Betrieb von Spielautomaten im eidgenössischen Gastgewerbe legal. Alle Kantone waren verpflichtet, das Geldspielgesetz anzunehmen. Sie konnten dabei jedoch individuelle Änderungen einführen, sofern diese restriktiver Natur sind. Somit konnten einzelne Kantone sich dazu entschließen, Spielautomaten im Gastgewerbe (weiterhin) zu verbieten.
Der Betrieb legaler Spielautomaten in Gaststätten solle im Kanton Zug jedoch auch weiterhin gestattet werden. Aktuell ist diese Form des Glücksspiels in den meisten Schweizer Kantonen erlaubt.
Zuletzt beschloss der Kanton Zürich im Juni 2021, sein bis dahin geltendes Verbot von Geldspielgeräten im Gastgewerbe aufzuheben. Insgesamt sorgt das Thema jedoch in vielen Kantonen der Schweiz seit Jahren für Diskussion. Auch Schweizer Suchtexperten warnen immer wieder vor der besonderen Gefahr, die von den Automaten ausgehen soll.
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