Anhaltende Diskussion um Einschränkung der Glücksspiel-Werbung

Posted on: 29/05/2023, 09:26h. 

Last updated on: 29/05/2023, 09:33h.

Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert hat sich in den vergangenen Wochen immer wieder für Einschränkungen der Glücksspiel-Werbung ausgesprochen. Gegenwind erhält er nun aus Sachsen-Anhalt. Der Landtagsabgeordnete Tobias Krull (CDU) stellt sich einem Glücksspiel-Werbeverbot entschieden entgegen.

Münchner Allianz Arena
Wie streng Glücksspiel-Werbung überwacht wird, zeigt sich am Beispiel der Banner-Werbung in der Münchner Allianz Arena. (Bild: Pixabay/Alexander Fox)

Blienert erklärte Mitte dieses Monats gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass Werbung für Sportwetten während der Fußball-EM 2024 seiner Ansicht nach verboten werden sollte. Ein derartiges Verbot entspreche dem CDU-Abgeordneten Krull zufolge jedoch nicht den Vorgaben des Glücksspiel-Staatsvertrages.

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) regelt in § 5 die Glücksspiel-Werbung. Darin heißt es unter anderem, dass Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele zwischen 6 Uhr und 21 Uhr in Rundfunk sowie Internet verboten ist. Vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen ist auf dem Kanal, der das Event überträgt, keine Werbung für Sportwetten erlaubt.

Glücksspiel-Werbeverbot als Gefahr für den Spielerschutz?

Immer wieder weisen Branchenvertreter und Gegner eines umfassenden Glücksspiel-Werbeverbotes darauf hin, dass ein solches negative Auswirkungen auf das legale Glücksspiel haben könnte. Spielern würde damit der Zugang zu regulierten Angeboten erschwert.

Es bestehe die Gefahr, dass sie vermehrt in das illegale Glücksspiel abwandern könnten. Dort seien allerdings, anders als bei legalen Anbietern, keine Spielerschutzmaßnahmen gegeben.

Dies Haltung vertritt auch Tobias Krull in einer Pressemitteilung:

Zugelassene Spiel- und Wettanbieter sind an strenge Vorgaben zu Jugendschutz und Suchtprävention gebunden. Bei einem Werbeverbot für legale Angebote besteht die erhebliche Gefahr, dass verstärkt unregulierte Spielmöglichkeiten ohne entsprechende Hilfs- und Schutzmechanismen genutzt werden. Wir wollen sicherstellen, dass Menschen mit einem problematischen Suchtverhalten schnell erkannt werden und lehnen die Forderung des Suchtbeauftragten der Bundesregierung daher ab.

Dass Verstöße gegen die Werberichtlinien derweil streng überwacht werden, zeigte sich zuletzt am Beispiel des Sportwettenanbieters Tipico. Aktuellen Berichten des Nachrichtenmagazins Der Spiegel zufolge habe der Fachverband Glücksspielsucht eine Unterlassungserklärung gegen Tipico erwirkt.

Der Sportwettenanbieter mit Lizenz in Deutschland habe während eines Spiels des Hertha BSC gegen den FC Bayern München in der Münchner Allianz Arena unzulässige Werbung platziert. Zwar sei die Werbung an sich erlaubt gewesen, jedoch habe Tipico seinem Namen Zusätze wie „Jetzt Wette platzieren“ hinzugefügt. Auf Trikots oder Banden dürfe ein Sportwettenveranstalter jedoch nur mit dem Markennamen ohne derartige Zusätze werben.

Ob die strenge Überwachung und Reglementierung der Glücksspiel-Werbung ausreicht oder sich künftig Forderungen nach einem Glücksspiel-Werbeverbot durchsetzen könnten, bleibt abzuwarten. Angesichts der recht jungen Neuregulierung des Glücksspiel-Marktes mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 scheinen neue Verbote derzeit jedoch nicht realistisch.